Wenn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu hoch sind, dann müssen Sie nicht die PKV wechseln. Ein PKV Tarifwechsel kann auch schon sinnvoll sein. Lesen Sie hier mehr dazu.

Ein Tarifwechsel ist jederzeit möglich

Grundsätzlich haben Sie jederzeit das Recht dazu, Ihren PKV Tarif zu wechseln, wenn z.B. die Beiträge viel zu hoch geworden sind. Dieses Recht regelt Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Es macht aber einen Unterschied, ob Sie in einen günstigeren PKV Tarif mit mehr oder weniger bzw. gleich vielen Leistungen wechseln. Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit weniger bzw. gleich vielen Leistungen, dann ist der Wechsel relativ einfach. Bei einem Tarif mit mehr Leistungen sieht es da schon anders aus. Denn hier haben die privaten Krankenversicherungen das Recht, eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen, bzw. müssen Sie hier eventuell auch mit einem Risikozuschlag rechnen.

Die erneute Gesundheitsprüfung soll besonders ältere Menschen davor abschrecken in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Denn die Versicherungen sehen es nicht gerne, wenn Kunden in günstigere Tarife wechseln. Schließlich verlieren sie dadurch nicht nur Beitragseinnahmen, sondern müssen in den neuen Tarifen auch noch ältere Menschen mit höheren Gesundheitskosten aufnehmen. Einer erneuten Gesundheitsprüfung können Sie jedoch aus dem Weg gehen, wenn Sie auf die Mehrleistungen im neuen Tarif freiwillig verzichten, sodass Sie dadurch Ihren alten Leistungsumfang beibehalten.

Wechsel in den Basistarif

Der Tarif mit dem geringsten Leistungsumfang heißt bei den Krankenversicherungen Basistarif. Diesen müssen seit dem 01.01.2009 alle Versicherungsgesellschaften anbieten. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen dabei den Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, d.h. der Höchstsatz des Basistarifs richtet sich nach dem Höchstsatz der GKV. Es handelt sich beim Basistarif um den günstigsten Tarif in der PKV. Nur leider kann nicht jeder bzw. können viele nur unter bestimmten Voraussetzungen in diesen Tarif wechseln. Ausschlaggebend ist vor allem das Eintrittsdatum in die PKV.

Eintritt vor dem 01.01.2009:
Wenn Sie vor dem 01. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind, dann können Sie seit dem 01.07.2009 nur in den Basistarif wechseln, wenn Sie eine der folgenden PKV Voraussetzungen erfüllen:

  • finanzielle Hilfebedürftigkeit liegt vor
  • Anspruch auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
  • 55. Lebensjahr vollendet
  • Bezug von Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften

Eintritt nach dem 01.01.2009:
Sind Sie erst nach dem 01. Januar 2009 Mitglied in einer PKV geworden, dann haben Sie ein uneingeschränktes Wechselrecht.