Für privatversicherte Eltern ist die PKV für Kinder die einzige Möglichkeit, um ihren Nachwuchs zu versichern. Lesen Sie hier, was die PKV für Kinder alles leistet.

Regelung für Kinder in der PKV

In Deutschland ist es so, dass jeder Bürger versicherungspflichtig ist. Dazu zählen also auch Kinder. In der privaten Krankenversicherung gelten für sie aber spezielle Regelungen. Grundsätzlich ist es nämlich so:

  • Familien, in denen beide Ehepartner in der PKV sind, müssen ihre Kinder privat versichern.
  • Familien, in denen beide Ehepartner gesetzlich versichert sind, können ihre Kinder nicht privat versichern. Es muss mindestens ein Elternteil in der PKV sein.
  • Familien, in denen ein Elternteil privat versichert ist, können oftmals selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder privat oder gesetzlich versichern. Dafür muss das Einkommen des privatversicherten Elternteils aber über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Kinder in der PKV abzusichern, da diese in der GKV nur gegen einen Beitrag versichert werden können.
  • Ist ein Elternteil freiwillig in der GKV mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann er die Kinder beitragsfrei mitversichern lassen, wenn er mehr verdient als der privatversicherte Elternteil.

Vergleich von GKV und PKV für Kinder

In der GKV werden alle Mitglieder nach einem einkommensabhängigen Einheitstarif versichert. Familienversicherte Kinder zahlen nichts, für freiwillig versicherte Kinder wird im Allgemeinen der Mindestbetrag von etwa 135 Euro erhoben. In der PKV muss jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag zahlen, der sich für Kinder wie für Erwachsene nach dem individuellen Risiko richtet. So müssen sich auch Kinder vor der Aufnahme in die PKV einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Eine Ausnahme wird für Neugeborene und Adoptivkinder gemacht. Hier gibt es ein Fenster von zwei Monaten nach der Geburt beziehungsweise Adoption, in dem die Gesundheitsprüfung entfällt. Der so genannte Kontrahierungszwang sorgt dann dafür, dass das Kind im gleichen Tarif der Eltern und ohne Beitragszuschläge versichert wird. Außerhalb dieses Fensters kann die PKV Risikozuschläge erheben oder die Aufnahme kranker oder behinderter Kinder verweigern. Im Allgemeinen wird die PKV das Risiko gesunder Kinder aber relativ gering einstufen.

Beiträge und Leistungen in der PKV

Die Höhe der monatlichen Beiträge in der PKV ist abhängig vom versicherten Tarif. Zwischen 60 und 120 Euro sind die Beiträge jedoch häufig etwas günstiger als der GKV Mindestbeitrag. Unter Umständen können Arbeitnehmer auch den Arbeitgeberzuschuss für die PKV der Kinder in Anspruch nehmen, insofern der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft wurde. Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, so gilt dieser Status auch für das Kind. Das heißt: Für das Kind muss dann nur ein anteiliger Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Der restliche Anteil ist über den Beihilfeanspruch abgedeckt.

Kinder müssen in der PKV im gleichen Tarifmodell wie das des privatversicherten Elternteils versichert werden, d.h. der Tarif der Kinder darf nicht höher liegen. Wer sein Kind dennoch zusätzlich absichern möchte, der kann das über Zusatzversicherungen machen. Diese bieten einen kompletten Rundumschutz mit einer optimalen Versorgung im Krankheitsfall.

Die PKV bildet für Kinder übrigens keine Altersrückstellungen, die bei einem Anbieterwechsel verloren gehen könnten. Daher ist der Wechsel zu einer anderen Versicherung für privatversicherte Kinder relativ problemlos.