Das System der PKV bietet Ihnen einen individuelleren Leistungsumfang als die Mitgliedschaft in der GKV. Erfahren Sie hier mehr über die PKV Vorteile.

Individuellerer Leistungsumfang

Obwohl der Leistungsumfang in der PKV individueller ist, scheuen viele Versicherte noch den Wechsel in die private Krankenversicherung, weil sie zu hohe Kosten befürchten. Dabei muss ein Tarif in der privaten Krankenversicherung gar nicht mal teurer sein. Außerdem bietet sie eine Reihe von Inklusiv-Leistungen, die der gesetzlich Versicherte oftmals zusätzlich bezahlen muss. Einkommensunabhängige Beiträge, Beitragsrückerstattungen, kurze Wartezeiten beim Arzt, ein umfangreiches Leistungsspektrum und die freie Arztwahl sind die herausragenden PKV Vorteile. Aber was bedeuten diese im Detail?

Einkommensunabhängige Beiträge

Während die Beitragshöhe in der GKV immer an Ihr monatliches Einkommen gekoppelt ist, entfällt diese Berechnungsmethode in der PKV. Ein höherer Verdienst hat in der gesetzlichen Krankenversicherung also zur Folge, dass Sie einen höheren Beitrag für die Krankenversicherung entrichten müssen. Sind Sie hingegen Mitglied in der privaten Krankenversicherung, dann ist die Höhe Ihres Beitrages von anderen Faktoren abhängig.

Einfluss auf die Höhe des monatlichen Beitrags nehmen hierbei das Alter, der aktuelle Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen vor dem Versicherungsbeginn. Sie sind jung, gesund und haben keinerlei Vorerkrankungen, dann können Sie von einem niedrigen monatlichen Beitrag ausgehen. So können Sie im idealen Fall über die Hälfte der Beitragskosten einsparen, im Vergleich zu einem älteren Menschen, dessen Gesundheitszustand nicht so gut ist.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Freie Arztwahl/Krankenhauswahl
Müssen Versicherte in der GKV bis zu mehrere Stunden warten, bevor ihr Arzt Zeit für sie hat, kommen Sie als Privatversicherter recht zügig an die Reihe. Aber nicht nur die Wartezeit beim Arzt des Vertrauens verkürzt sich, sondern Sie erhalten auch schneller einen Termin als GKV-Versicherte. Sind Sie Mitglied in der privaten Krankenversicherung, dann haben Sie auch die freie Arztwahl. Das ermöglicht Ihnen im Gegensatz zum Versicherten in der GKV den sofortigen Gang zum Facharzt Ihrer Wahl. Dafür benötigen Sie keine Überweisung von einem anderen Arzt, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.

Zahlreiche Tarife in der PKV verfügen zudem über das Primärarztprinzip. Das bedeutet für Sie: Erfolgt die notwendige Behandlung durch Ihren Primärarzt, dann ist eine Erstattung der Kosten von bis zu 100 Prozent möglich! Ein Primärarzt ist ein Allgemeinmediziner, der über keine Facharztbezeichnung verfügt. Auch die Krankenhauswahl ist Ihnen als Privatversicherter selbst überlassen. Außerdem ist es mit dem richtigen Tarif möglich, dass die Behandlung nur vom Chefarzt erfolgt.

Beitragsrückerstattung
Vor allem junge Menschen profitieren von Tarifen, die eine Beitragsrückerstattung bieten. Das bedeutet für Sie: Nehmen Sie im Laufe eines Jahres keinerlei Leistungen in Anspruch, dann erhalten Sie eine teilweise Beitragsrückerstattung. Die Rückerstattung können Sie in ganz unterschiedlichen Formen erhalten. Dazu gehört die Barauszahlung der Erstattung oder das einmalige Senken des Beitrages.

Übernahme der Kosten
Zum Leistungsumfang der PKV gehören viele Dinge, die ein gesetzlich Versicherter zusätzlich bezahlen muss. Sie können sich, je nachdem in welchem Tarif Sie versichert sind, von der Zuzahlungspflicht zu Medikamenten oder Heilmitteln teilweise und in manchen Tarifen sogar vollständig befreien lassen. Auch für die Behandlung beim Zahnarzt gibt es spezielle Zahn-Tarife in denen sonst zusätzlich anfallende Kosten schon enthalten sind. Darunter können sich die Kosten für die Zahnbehandlung befinden, die Übernahme der Kosten für den Zahnersatz oder Prophylaxe. Auch beim Kieferorthopäden können die Kosten je nach Tarif für beispielsweise Zahnspangen oder Kieferkorrekturen von der Versicherung übernommen werden.

Fortzahlung des Gehaltes
Besonders existenziell ist die Fortzahlung des Gehaltes, wenn durch einen Krankheitsfall die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Angestellten wird zwischen sechs und sechsundzwanzig Wochen der Lohn bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlt.