Zwischen PKV und GKV gibt es einige Unterschiede
Zwischen PKV und GKV gibt es einige Unterschiede

Jeder Bürger in Deutschland muss sich krankenversichern. Zur Auswahl stehen dafür die PKV und die GKV. Lesen Sie hier, wo die allgemeinen Unterschiede zwischen PKV und GKV liegen.

Krankenkassen dürfen keinen Antragsteller ablehnen

Jeder Bürger hat ein Recht darauf, Mitglied in einer Krankenkasse zu werden. Die Krankenkassen ihrerseits dürfen keinen Antragsteller ablehnen. Das bisherige System von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) besteht unverändert weiter. Und so auch die damit verbundenen Unterschiede im Krankenalltag. Über diese Unterschiede möchten wir Sie im Folgenden genauer informieren.

Die Patienten beim niedergelassenen Arzt

Im Gegensatz zu früher gibt es heute nur noch ein Wartezimmer für alle, und doch sind Unterschiede zwischen GKV und PKV unübersehbar. Sie entscheiden sich schon an der Rezeption, wo die Untersuchungstermine vereinbart werden. Da es in der privaten Krankenversicherung keine Budgetierung oder Deckelung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, kann das ganze Jahr hindurch terminiert werden. GKV-Patienten müssen, ohne dass ihnen das bewusst wird, zum Jahresende hin doch schon das eine oder andere Mal etwas länger warten, bis eben das neue Jahr mit neuem Budget begonnen hat. Und auch ansonsten erhalten PKV-Patienten schneller und deutlich individueller den Termin bei ihrem Arzt als die so genannten Kassenpatienten.

Arzneimittel sind abhängig vom PKV-Tarif

In Bezug auf die tatsächliche ärztliche Versorgung gleichen sich GKV und PKV mehr und mehr an. In beiden Fällen müssen Sie als Patient vermehrt Ihre Arzneimittel selbst bezahlen. Sie sind, wie es allen Kranken positiv verkauft wird, frei verkäuflich oder rezeptfrei. In der privaten Krankenversicherung wird nur noch in den dann auch teuren Tarifen nahezu jedes Medikament bezahlt. PKV-Versicherte müssen schon genau hinschauen, was durch ihren aktuellen ambulanten Tarif an Leistungen anerkannt wird. Besonders bei den Heilmitteln und den Hilfsmitteln bestehen auch heute noch deutliche Leistungsunterschiede. Das fällt am ehesten bei Brillen auf, die sich in die Gläser und in die Fassung aufteilen. Die privaten Krankenversicherungen zahlen für diese Hilfsmittel deutlich weniger als früher, aber immer noch spürbar mehr als die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Medizinische Versorgung und Aufenthalt im Krankenhaus

Bei der Ethik aller Mediziner steht immer der Patient im Vordergrund. Auf dem Operationstisch wird kein Unterschied gemacht. Hier sind alle Patienten gleich, die Mediziner geben bei jedem ihr Bestes. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise Hüftgelenke oder Kniegelenke eingesetzt werden. Diese Prothesen müssen vom Krankenhaus gekauft werden, und hier greift wieder die Vorgabe der Krankenkasse. Der Privatpatient kann recht frei wählen, während der GKV-Patient erst gar nicht darüber informiert wird, welches Modell von welchem Hersteller er zukünftig im Körper hat.

Der Aufenthalt im Krankenbett ist heutzutage auch keineswegs mehr so bequem und angenehm wie früher. Verkürzung der Liegezeiten, durchgängige Besuchszeiten auf allen Stationen sowie eine verallgemeinerte Verpflegungssituation machen kaum noch Unterschiede zwischen den Patienten. Der Tarif für das Einzelzimmer nützt wenig, wenn durch Überbelegung oder optimale Bettenauslastung nur eine Zweizimmerbelegung oder Dreizimmerbelegung möglich ist. Alle liegen in einem Zimmer mit dem einzigen Unterschied, dass zur Morgenvisite zu dem PKV-Patienten der Chefarzt kommt, und fünf Minuten später zum daneben liegenden GKV-Patienten der Oberarzt.

Zahnersatz

Beim Zahnersatz, bei dem Materialien und Dienstleistungen extern eingekauft und bezahlt werden müssen, verhält es sich ähnlich wie bei prothetischen Operationen. Der Zahnarzt gibt sein Bestes für alle Patienten, wobei in der Qualität des Zahnersatzes nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen beiden Kassensystem bestehen. Überall müssen Sie als Patient jedoch je nach Zahnersatz, eine erhebliche Eigenleistung bezahlen. Hier hat sich die seit jeher bestehende Kluft nicht wesentlich verbessert.

Die Sechswochenfrist

Für den GKV-Kranken besteht eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen, danach wird ein Krankengeld als Verdienstausfall gezahlt. Der geringere Sockelbetrag gegenüber dem bisherigen Nettoeinkommen kann durch eine Zusatzversicherung aufgestockt werden. Der Privatversicherte kann seinen Verdienstausfall schon ab einem früheren Zeitpunkt absichern lassen, wobei dieser Tarif überproportional teuer ist. Er wird angeboten, aber selten in Anspruch genommen. Wobei es gerade für Selbstständige spätestens nach einem Monat kritisch werden kann, fehlendes Einkommen durch Erspartes auszugleichen.