Damit die PKV für die Versicherten im Alter bezahlbar bleibt, bieten die Versicherer den so genannten Beitragsentlastungstarif an. Welche Vorteile dieser bringt, lesen Sie hier.

Beiträge in der PKV steigen

Wie alles heutzutage, steigen auch die Beiträge in der PKV immer weiter. Daher wird befürchtet, dass trotz Altersrückstellungen, die eigentlich die Tarife im Rentenalter stabil halten sollen, die private Krankenversicherung für viele Rentner nicht mehr bezahlbar sein wird. Eine Vielzahl der privaten Versicherer hat deshalb nun reagiert und so bieten sie ihren Kunden an, einen Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Dieser soll sich einerseits positiv in der Steuer auswirken und andererseits die Beitragslast im Alter absenken.

Was versteht man unter dem Beitragsentlastungstarif?

Hierbei geht es darum, dass Sie zusätzlich zu Ihrem eigentlichen Versicherungstarif noch einen zusätzlichen Beitrag einzahlen, der für die Alterssenkung verwendet wird. Dieser Zusatzbeitrag wird von der Gesellschaft gewinnbringend angelegt und entsprechend verzinst. Die Höhe des zusätzlichen Beitrages beläuft sich dabei auf 10 bis 100 Euro. Eintreten wird die Entlastung dann ab dem 65. Lebensjahr.

Grundsätzlich geeignet ist der Beitragsentlastungstarif für alle Arbeitnehmer, die ihren maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft haben, denn der Arbeitgeber beteiligt sich zu 50 Prozent an den monatlichen Beiträgen zur PKV.

Welche Varianten der Entlastung gibt es?

Es stehen Ihnen in Bezug auf den Beitragsentlastungstarif in der PKV zwei unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Zum einen handelt es sich um die konstante Beitragsentlastung, bei der die Versicherungsgesellschaft ab einem bestimmten Alter eine festgesetzte Entlastungssumme garantiert. Dies bedeutet, dass sie gleichbleibend hoch ausfällt. Darüber hinaus werden Sie als Versicherter an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Die zweite Variante ist die dynamische Entlastung. Hierbei können Sie die Höhe der monatlichen Entlastung selbst bestimmen. Der Beitrag erhöht sich dann in Jahresintervallen, die vertraglich festgehalten werden. Auch bei dieser Variante werden Sie an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.

Vorteile und Nachteile des Beitragsentlastungstarifs

Die Vorteile sind ganz klar definiert. Neben der Senkung des Beitrags und der damit geringer ausfallenden finanziellen Belastung, bringt der Tarif Steuervorteile mit sich. Während bei Kapitalerträgen aus Geldanlagen eine Abgeltungssteuer anfällt, unterliegen die Leistungen hieraus nicht dieser Steuer. Darüber hinaus steht Ihnen ein festgelegter Steuerfreibetrag zur Verfügung, was bedeutet: wenn Ihr Freibetrag noch nicht durch Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist, kann dieser Tarif hinzugerechnet werden. Er würde sich dann wiederum steuermindernd auswirken.

Allerdings birgt dieser Tarif auch Nachteile. Wechseln Sie in eine andere Versicherung oder müssen Sie möglicherweise in die GKV zurückwechseln, werden Sie die bis dahin angesparten Beiträge zum Entlastungstarif nicht zurückerhalten. Ebenso müssen Sie prüfen, ob sich der Tarif für Sie wirklich lohnt, denn möglicherweise kann sich eine fondsgebundene Geldanlage mit mehr Rendite durchaus sinnvoller gestalten.