Was hat sich alles geändert?
Was hat sich alles geändert?

Durch die Gesundheitsreform 2011 haben sich für Krankenversicherte sowohl Vorteile als auch Nachteile ergeben. Erfahren Sie hier genauer, was sich alles geändert hat.

Was versteht man unter einer Gesundheitsreform?

Unter der Gesundheitsreform sind gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung zu verstehen, die im Grunde dazu dienen, um den Beitragssatz zu stabilisieren. Damit verbunden sind dadurch zumeist auch immer Veränderungen in den Leistungen der Krankenversicherungen, sowie auch Erhöhungen in Bezug auf die Zuzahlungen. Oftmals ergeben sich aber auch einige Vorteile für Krankenversicherte. Wir haben hier einmal notiert, welche Veränderungen die Gesundheitsreform 2011 mit sich gebracht hat.

» Höherer Beitragssatz
Die schwerwiegendste Veränderung hat im Bereich des Krankenkassenbeitrages stattgefunden. Denn hier fand ein Anstieg des Kassenbeitrages um 0,6 Prozentpunkte statt. Der Beitragssatz wurde damit von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben. Dieser Anstieg wird auf das Bruttoeinkommen jedes Arbeitnehmers angerechnet. Der Anstieg wurde dabei jedoch jeweils zur Hälfte auf den Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil umgelegt. So müssen Arbeitnehmer 7,3 Prozent beisteuern – Arbeitgeber zahlen einen Anteil von 8,2 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

» Änderungen beim Zusatzbeitrag
Bis jetzt haben noch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen von ihrem Recht, einen Zusatzbeitrag zu erheben, Gebrauch gemacht. Dieser Zusatzbeitrag sichert den Krankenkassen einen größeren finanziellen Spielraum, falls das Budget durch die Ausgleichszahlungen des Gesundheitsfonds bzw. durch die Beitragseinnahmen mal nicht ausreichend war. Im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 hat die Bundesregierung die Begrenzung für die Zusatzbeiträge aufgehoben. Bisher war es so, dass PKV Anbieter maximal zwei Prozentpunkte des Bruttolohnes eines Versicherten als Zusatzbeitrag einfordern konnten. Durch die Aufhebung der Grenze haben die Krankenkassen hier nun freie Hand. Ab einer bestimmten Höhe findet aber ein steuerfinanzierter Ausgleich statt.

» Wechsel in die PKV
Als Angestellter konnte man bis zum Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2011 nur in die PKV wechseln, wenn man drei Jahre hintereinander die festgelegte Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat. Diese Voraussetzung wurde 2011 gelockert. Jetzt reicht nämlich ein einmaliges Überschreiten dieser Grenze aus.

» Medikamente
Auch im Bereich der Medikamente haben sich einige Änderungen ergeben. So können Pharmaunternehmen die Preise für Medikamente nicht mehr selbst festlegen. Es ist jetzt nämlich so, dass in einer gemeinsamen Diskussion mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung der Preis festgelegt wird. Dieses System soll um die 2 Milliarden Euro einsparen.