Zuzahlungen in der GKV bleiben bestehen

Die Linke möchte sämtliche Zuzahlungen in der GKV abschaffen. Ein entsprechender Antrag auf die Streichung der Extrazahlungen wurde nun aber abgelehnt.

Sind die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unsozial? Diese Frage hat der Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages nun mit einem klaren Nein beantwortet und somit den Antrag abgeschmettert.

Zuzahlungen in der GKV sollen gestrichen werden

Den analogen Antrag hatte die Partei Die Linke eingebracht und somit wiederum dafür gesorgt, dass sich das Thema rund um die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Agenda des Gesundheitsausschusses wiedergefunden hatte.

Im November des vorherigen Jahres war die Praxisgebühr als zusätzliche Leistung bei der GKV dem Rotstift zum Opfer gefallen. Nun sollten nach dem Willen der Fraktion Die Linke sämtliche Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ad acta gelegt werden. Während sich Die Grünen enthielten, stimmten die Ausschuss-Mitglieder von CDU, CSU, FDP und der SPD gegen den Antrag.

Grüne stimmen Abschaffung der Zuzahlung zu

In der Begründung des Antrages wurde zum Ausdruck gebracht, dass Zuzahlungen generell unsozial seien. Primär würden demnach Menschen mit einem geringen Einkommen enorm hart von den Zuzahlungen getroffen. Gerade einkommensschwache Einwohner, die bei einer Krankheit von einer Zuzahlung getroffen werden, könnten sich diese am wenigsten leisten, hieß es in der Argumentation weiterhin.

Im Allgemeinen sei der Gesamtbetrag aller Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gering. Im Grundsatz stimmten dem auch die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen zu. Durch die Zuzahlungen sei es in Deutschland Gang und Gäbe, dass Patienten eigentlich notwendige Leistungen nicht in Anspruch nehmen würden. Allerdings wurde die fehlende Möglichkeit der Gegenfinanzierung in dem Antrag bemängelt. Dieser entscheidende Punkt führte auch zur Ablehnung des Antrages durch die SPD.

Regierungsparteien: Zuzahlungen sind zumutbar

Ganz anders die Sichtweise bei den Regierungsparteien. Die CDU/CSU Fraktion führte bei den Diskussionen ins Feld, dass die Zuzahlungen sogar eine Förderung des wirtschaftlichen Denkens bei Gesundheitsleistungen nach sich ziehe. Beim Verschreiben eines teuren Medikaments erkundige sich der Durchschnittspatient in der Praxis danach, ob nicht ein Generikum verfügbar sei. Dies ist ein günstigeres Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff.

Hinsichtlich des Betrages von zehn Euro, der pro Tag Krankenhausaufenthalt fällig wird, lautete die Argumentation, dass auch zu Hause täglich finanzielle Mittel für die Mahlzeiten bereitgestellt werden müssten.