Der Basistarif bietet eine medizinische Grundversorgung
Der Basistarif bietet eine medizinische Grundversorgung

Der günstigste Tarif mit den geringsten Leistungen in der PKV nennt sich Basistarif. Lesen Sie hier, welche Leistungen der Basistarif übernimmt und wer dort einsteigen kann.

Leistungen des Basistarifs

2009 wurde in Deutschland die Versicherungspflicht für die Krankenversicherung eingeführt und mit ihr der Basistarif. Die Art des Tarifs ist einheitlich und somit bei jeder Gesellschaft gleich. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen dabei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und bieten Ihnen somit also eine medizinische Grundversorgung. Zusatzbausteine wie ein Einbettzimmer/Zweibettzimmer oder die Behandlung vom Chefarzt sind im Basistarif also nicht versicherbar. Die freie Arztwahl ist aber beinhaltet. Der einheitliche Tarif leistet also bei ambulanter und stationärer Behandlung wie auch bei Zahnbehandlungen. Zudem sind auch die Leistungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Arzneimittel und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel sowie Psychotherapie versichert.

Erstattet werden die Kosten im Basistarif nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass Ihr behandelnder Arzt die Rechnung an Sie schickt und Sie diese an Ihre PKV weiterleiten müssen.

Zugang zum Basistarif

Grundsätzlich ist es so, dass jede private Krankenversicherung jeden Antragsteller in der Grundversorgung aufnehmen muss. Für die Versicherungen besteht nämlich der Annahmezwang. Es darf also kein Antrag abgelehnt werden, egal wie negativ der Gesundheitszustand des Antragsstellers ist. Dementsprechend sind im Basistarif also auch keine Risikoaufschläge aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes zulässig. Dennoch müssen Sie sich, wenn Sie in den Basistarif möchten, einer Gesundheitsprüfung unterziehen, d.h. Sie müssen Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Diese dient jedoch lediglich dazu, um die jeweiligen Risiken des Versicherungspools zu kalkulieren und somit die entsprechende Altersrückstellung zu erstellen.

Krankenversicherungsunternehmen dürfen einen Vertrag nicht kündigen, auch nicht bei Nichtzahlung. Die privaten Krankenversicherungen können einen Vertrag lediglich ruhend stellen, sie müssen aber eine Notbehandlung gewährleisten.

Wie hoch ist der Beitrag?

Die Höhe des Beitrages ist grundsätzlich abhängig vom Eintrittsalter und dem Geschlecht. Zudem bemisst er sich auch an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung aber nicht überschreiten. Ein Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht allerdings in der Versicherung von Kindern und Familienangehörigen. Diese sind nicht kostenlos mitversichert. Um die monatlichen Beiträge noch ein wenig zu reduzieren, haben Sie die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Wechsel in den Basistarif

Sie haben das Recht jederzeit in den Tarif zu wechseln, auch mit einer bestehenden Vorerkrankung. Nach dem Wechsel in den Basistarif sind Sie allerdings 18 Monate an diesen Tarif gebunden. Danach können Sie einen Wechsel in einen Tarif mit Mehrleistungen vereinbaren. Beim Wechsel in den Basistarif gibt es für Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben, jedoch einiges zu beachten. Was genau, erfahren Sie hier:

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