Eine gute finanzielle Absicherung für steigende Kosten im Alter stellt die Altersrückstellung in der PKV dar. Lesen Sie hier, warum diese so eine wichtige Bedeutung hat.
Zweck der Altersrückstellung
Seit einigen Jahren gibt es in der privaten Krankenversicherung die so genannte Altersrückstellung, mit der Versicherte in der PKV eine Vorsorge für höhere Kosten im Alter schaffen können. Denn mit dem Alter kommt es natürlich häufiger mal vor, dass man Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen muss. Dadurch entstehen für die privaten Krankenversicherungen höhere Kosten, die mit Hilfe der Altersrückstellungen jedoch wieder ausgeglichen werden sollen. Grundsätzlich ist es aber auch der medizinische Fortschritt, der zum größten Teil dazu beiträgt, dass die Kosten für Gesundheitsleistungen immer mehr ansteigen.
Geld wird in Kapitalanlagetopf gesteckt
Die Leistungen und die Beiträge sollten in der PKV trotz des zunehmenden Alters konstant bleiben. Eine Leistungskürzung oder eine Steigerung der Beiträge darf aufgrund des Alters also nicht stattfinden. Um trotzdem die Kosten für zunehmende Gesundheitsleistungen im Alter decken zu können, wird schon von Vertragsbeginn an ein Teil des monatlichen Beitrags für die Altersrückstellung angespart. Das heißt: Der Beitrag in der PKV ist so kalkuliert, dass die in jungen Jahren verursachten Kosten für die privaten Krankenversicherungen geringer sind als der Beitrag. Die Differenz zwischen dem Beitrag und den tatsächlich verursachten Kosten bildet dann die Altersrückstellung. Ihr zusätzlich eingezahltes Geld wird jedoch nicht auf so eine Art individuelles Sparkonto angelegt. Im Gegenteil: bei den privaten Krankenversicherungen werden die Versicherungsnehmer eines Alters zusammengefasst und zahlen alle in einen Topf ein.
Dadurch können die privaten Krankenversicherungen gewährleisten, dass die Beiträge auch im zunehmenden Alter überschaubar bleiben. Dabei gilt grundsätzlich: Steigen Sie früh in die PKV ein, dann können Sie sich ein großes finanzielles Polster ansparen. Zahlen müssen Sie den in Jahr 2000 erhobenen Zuschlag von 10 Prozent übrigens vom 22. Lebensjahr bis zum 61. Lebensjahr. Dadurch soll im Idealfall gewährleistet werden, dass die steigenden Kosten zwischen dem 65. Lebensjahr und dem 80. Lebensjahr abgemildert werden. Werden Sie älter, dann führt die Altersrückstellung also nicht zu steigenden Kosten.
Wechsel in eine andere PKV
Haben Sie Ihren PKV Vertrag nach dem 31.12.2008 abgeschlossen, dann können Sie Ihre Altersrückstellung sogar bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mitnehmen. Für alle, die davor ihren Vertrag abgeschlossen und schon jahrelang in die Krankenversicherung eingezahlt haben, lohnt sich der Wechsel also nicht, da sie ihre Altersrückstellung verlieren würden. Hier könnte jedoch ein PKV Tarifwechsel ganz sinnvoll sein. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, der kann sogar in den günstigsten Tarif der PKV, also den Basistarif, wechseln.