Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, der muss die so genannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier.

Was heißt Versicherungspflichtgrenze?

Wenn Sie vorhaben, als Arbeitnehmer oder Angestellter in die PKV zu wechseln, dann müssen Sie natürlich dafür auch die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Diese sind durch die Versicherungspflichtgrenze geregelt. Diese Grenze sagt aus, wer der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt und wer davon befreit ist. Grundsätzlich sind alle Angestellten und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und müssen somit als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt werden, denn sie unterliegen der Versicherungspflicht. Wenn Sie jedoch über ein bestimmtes Einkommen oberhalb der festgesetzten Jahresarbeitsgrenze verfügen, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, um dann in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für das Jahr 2012 gilt eine allgemeine Grenze von jährlich 50.850 Euro.

Ermittelt wird die Versicherungspflichtgrenze jährlich auf die folgende Art und Weise: Die Entwicklung der Bruttolohnsumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer wird vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenen Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt. Hier eine Übersicht über die Versicherungspflichtgrenzen in den letzten fünf Jahren:

» 2007 – 47.700 Euro
» 2008 – 48.150 Euro
» 2009 – 48.600 Euro
» 2010 – 49.950 Euro
» 2011 – 49.500 Euro

Die Unterschiede der Versicherungspflichtgrenzen

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze ist für alle Angestellten und Arbeitnehmer gültig, die zurzeit noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Befreiung von der Versicherungspflicht und somit der Wechsel in die PKV tritt erst dann in Kraft, wenn ein Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze stattfindet.

Neben der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze gibt es aber auch noch die besondere Versicherungspflichtgrenze. Diese lässt sich lediglich auf all die Versicherten anwenden, die bis zum 31. Dezember 2002 bereits in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Auch diese Grenze wird jährlich ermittelt:

» 2007 – 42.750 Euro
» 2008 – 43.200 Euro
» 2009 – 44.100 Euro
» 2010 – 45.000 Euro
» 2011 – 44.550 Euro
» 2012 – 45.900 Euro

Ein Wechsel kann nicht umgehend erfolgen

Um in die PKV wechseln zu können, reicht es jedoch nicht alleine aus, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Es gelten nämlich auch noch Fristen, die eingehalten werden müssen. Demnach mussten bisher alle Arbeitnehmer sowie Angestellte drei Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Erst dann konnte ein Wechsel erfolgen. Allerdings wurde hier jetzt eine deutliche Vereinfachung eingeführt, die sich für Sie positiv bemerkbar machen dürfte. Denn die so genannte Drei-Jahres-Frist wurde abgeschafft und die Wartezeit auf ein Jahr verkürzt. Sie müssen also nur noch ein Jahr lang die Arbeitsentgeltgrenze überschreiten. Sie erhalten dann nach entsprechendem Nachweis sehr viel schneller die Möglichkeit, den Wechsel zu einem privaten Versicherer durchzuführen. Grundsätzlich sollten Sie sich vor dem Wechsel jedoch über die Tarife sowie die dafür angebotenen Leistungen informieren. Nutzen Sie dazu am besten einfach unseren PKV Versicherungsvergleich. In nur fünf Minuten können Sie hier die für Sie beste Versicherung bzw. besten Tarif ermitteln.