Beamte sind beihilfeberechtigt
Beamte sind beihilfeberechtigt

Da durch die Beihilfe günstige Tarife erzielt werden können, ist die PKV für Beamte besonders attraktiv. Lesen Sie hier, welche Vorteile Beamte in der PKV haben.

Wenn Sie Beamter, Richter oder Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch sind, besteht für Sie keine Versicherungspflicht. Aus diesem Grund erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV für Beamte. Auch Ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen in der PKV mitversichert werden. Eine private Krankenversicherung ist also für Beamte die ideale Möglichkeit, um die Kosten bei Krankheit in den Griff zu bekommen.

Vorteile für Beamte in der PKV

Als Beamter sind Sie in aller Regel beihilfeberechtigt. Das heißt: Sie erhalten einen Teil Ihrer Krankheitskosten, die so genannte Beihilfe, von Ihrem Dienstherrn erstattet. Die Höhe des Erstattungsbetrages ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt und liegt je nach Bundesland zwischen 50 und 80 Prozent der gesamten Kosten. In der GKV ist es hingegen so, dass Sie als Beamter freiwillig versichert (keine Versicherungspflicht) sind und somit den monatlichen Beitrag in voller Höhe entrichten müssen, da Ihr Dienstherr für Sie keinen Arbeitgeberanteil bezahlt.

In der PKV haben Sie die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Wenn Ihr Dienstherr z.B. 70 Prozent Beihilfe zahlt, müssen Sie durch die PKV für Beamte nur noch 30 Prozent abdecken. Dafür gibt es bei einigen Versicherern so genannte Beihilfeversicherungen. Hier dürften die monatlichen Beiträge, je nach Anbieter, geringer sein als in der GKV. Ihre Beiträge in der PKV werden zudem nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach anderen Kriterien wie z.B. Alter und Gesundheitszustand errechnet.

Leistungen für Beamte in der PKV

Der Leistungsumfang der PKV für Beamte ist wesentlich höher als der in der GKV. Sie genießen z.B. bei Arztbesuchen und im Krankenhaus den vollen Status des Privatpatienten. Hier kommt es natürlich auch darauf an, wie Sie Ihre Versicherung gestalten. Sie haben auch die Möglichkeit sich so versichern zu lassen, dass Sie z.B. im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung und ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer wählen können.

Medikamente, Heilpraktikerbehandlungen und viele Untersuchungen wie z.B. Ultraschall, die von der GKV gar nicht oder nicht in vollem Umfang bezahlt werden, bekommen Sie in der Regel von der PKV erstattet. Auch Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sind im Leistungsspektrum enthalten.

Einen großen Unterschied gibt es auch beim Zahnersatz. Während die GKV nur noch einen geringen festen Zuschuss übernimmt, bezahlt die PKV einen großen Teil der entstandenen Kosten. Bei der Qualität des Zahnersatzes haben Sie ebenfalls die Möglichkeit eine höherwertigere zu wählen. Auch andere zahnärztliche Leistungen, die von der GKV ersatzlos gestrichen wurden, bekommen Sie von der PKV erstattet.