Freiberufler können selbst entscheiden, ob sie in die PKV einsteigen oder in die GKV. Welche Vorteile die PKV für Freiberufler bietet, lesen Sie hier.
GKV oder PKV?
Auch Freiberufler unterliegen der Versicherungspflicht. Sie können sich jedoch selbst aussuchen, ob sie sich über die PKV oder über die GKV absichern möchten. Der Vorteil für Freiberufler liegt allerdings darin, dass sie sich in einer privaten Krankenversicherung versichern können, ohne eine Einkommensgrenze überschreiten zu müssen. Freiberufler müssen sich aber, wie alle anderen auch, einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das heißt, sie müssen Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen machen. Wer einen schlechten Gesundheitszustand hat, der muss hier entweder mit einem Risikozuschlag oder sogar mit einer Ablehnung des Antrages rechnen.
Leistungen für Freiberufler in der PKV
Die Leistungen in der PKV können sich Freiberufler selbst aussuchen. Grundsätzlich sollten die Bereiche im stationären und ambulanten Bereich, sowie der Bereich Zahnbehandlung abgesichert sein. Diese Leistungen können in einem Basistarif versichert werden, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, aber eine private Vollversicherung darstellt. Darüber hinaus können in leistungsstärkeren Tarifen individuelle Leistungen vereinbart werden. Als Freiberufler haben Sie hier z.B. die Möglichkeit die Einbettzimmervariante oder Zweibettzimmervariante bei einem Aufenthalt im Krankenhaus zu wählen. Sie können auch die Behandlung vom Chefarzt mit einschließen lassen. Des Weiteren können Sie sich auch im Bereich der Sehhilfen optimal absichern, und auf Wunsch können Sie Heilpraktiker-Leistungen mit vereinbaren. Wichtig: Künstler und Publizisten müssen sich in der Künstlersozialkasse versichern.
Wie werden die Beiträge berechnet?
In der PKV für Freiberufler bemessen sich die monatlichen Beiträge an dem Eintrittsalter, den vereinbarten Leistungen und dem Gesundheitszustand. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung, können die Beiträge jedoch reduziert werden. Das heißt, Sie als Freiberufler müssen dann Arztrechnungen bis zu einem bestimmten Betrag selber bezahlen. Liegt der Rechnungsbetrag über Ihrer Selbstbeteiligung, so wird der Rest von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Auch die Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme kann übrigens die Kosten senken.
Ganz wichtig für Freiberufler: Krankentagegeld
Ein weiterer wichtiger wählbarer Baustein ist die Absicherung im Bereich Krankentagegeld. Diese Absicherung schützt Sie vor Einkommensausfällen bei längerer Krankheit. Fallen Sie mal für einen unbestimmten Zeitraum aus, so müssen die notwendigen Einnahmen über das Krankentagegeld generiert werden. Das Krankentagegeld dient auch zur Absicherung Ihrer Familie, damit Ihr gewohnter Lebensstandard erhalten bleibt.
Die Höhe des Krankentagegelds darf Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Hier gilt das Bereicherungsverbot. Maßgeblich für diese Berechnung ist Ihr Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Auch hier hängt die Beitragsberechnung wieder von der Höhe Ihrer Absicherung und von Ihrem Eintrittsalter ab. Zusätzlich wird der Beitrag durch die Karenzzeit berechnet.
Sie können als Freiberufler übrigens selbst entscheiden, ab welchem Tag das Krankengeld gezahlt werden soll. Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung und muss also nicht versteuert werden. Das Krankengeld an sich hat den Sinn die Einkommenslücke zu schließen. Mit diesem Geld kann aber auch ein Mitarbeiter eingestellt werden, um so weiterhin Einkommen zu generieren.