Privatversicherte haben jetzt mehr Rechte

Im Mai 2013 hat es beim Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Änderungen gegeben. Aus diesem Grund gibt es für Privatversicherte nun mehr Rechte.

Die wichtigste Veränderung ist hierbei das Sonderkündigungsrecht. Denn für die Privatversicherten ergibt sich hier eine neue positive Entwicklung.

Sonderkündigungsfrist beträgt nun zwei Monate

Bislang war ein Sonderkündigungsrecht für die privat versicherten Menschen von einem Monat festgeschrieben. Dieses besondere Recht zur Kündigung der PKV kann genutzt werden, wenn eine Assekuranz die Prämie erhöht oder aber die Leistungen mindert. Ab dem Erhalt der Mitteilung über die Veränderung ist es Privatversicherten ab sofort möglich, innerhalb von zwei anstelle von einem Monat zu kündigen. Damit gibt es nun mehr Zeit, um einen neuen Versicherer zu finden und die erneute Gesundheitsprüfung auszuführen.

Aussage zur Kostenübernahme nun verbindlich

Darüber hinaus können Privatversicherte nun von ihrer PKV konkret erfahren, welche Kosten bei einer Behandlung von ihrer Versicherung übernommen werden. Der §192 Abs. 8 des VVG besagt allerdings, dass die Versicherer nur eine Auskunft erteilen müssen, wenn die Kosten aller Voraussicht nach bei mehr als 2.000 Euro liegen. Wenn jedoch ein Unternehmen der PKV nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert, dann muss die jeweilige Behandlung komplett übernommen werden. Für sämtliche anderen Behandlungen wird dem privaten Krankenversicherer hingegen eine Frist von vier Wochen eingeräumt.

Einsichtnahme in Gutachten für Privatversicherte möglich

Darüber hinaus wird Privatversicherten mit den Gesetzesänderungen nun das Recht eingeräumt, in Stellungnahmen oder Gutachten Einblick zu nehmen, bei denen die Übernahme der Kosten durch den Versicherer geklärt wird. Bislang konnten hier nur Ärzte und Anwälte Einblick nehmen, nicht aber der Versicherer selbst.

Darüber hinaus ergibt sich auch eine Änderung beim Tarif-Wechsel. So kann nun nicht mehr von einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif gewechselt werden, nachdem zum 21. Dezember des Vorjahres die Unisex-Tarife eingeführt werden mussten.