Ihre PKV kündigen können Sie nicht einfach ohne Weiteres. Sie müssen dabei nämlich einige wichtige Punkte beachten. Welche Punkte das sind, erfahren Sie hier.

Es besteht eine Krankenversicherungspflicht

Bestehende Verträge bei einer privaten Krankenversicherung können Sie grundsätzlich jederzeit kündigen, um so z.B. zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie Ihre private Krankenversicherung erst dann kündigen können, wenn Sie bereits eine Übernahme-Bestätigung von einem neuen Versicherer haben, denn seit 2009 besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet konkret, dass Ihr Versicherungsschutz vom alten Versicherer nahtlos in den Schutz Ihres neuen Versicherers übergehen muss.

Die Kündigung an sich kann je nach Voraussetzung ordentlich oder auch außerordentlich erfolgen. Auf jeden Fall sollten Sie die Kündigung schriftlich verfassen und am besten auch per Einschreiben versenden. Denn so können Sie sich später eventuelle Probleme mit der Versicherung ersparen, da Sie das Datum des Versandes ganz genau nachweisen können.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung der PKV ist meist zum Ende eines Kalenderjahres bzw. Versicherungsjahres oder auch zu einem bestimmten Stichtag möglich. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Sie sich an die Kündigungsfrist halten. Bei den meisten Versicherern handelt es sich um eine dreimonatige Frist.

Wenn es sich bei Ihrem Vertrag um einen Neuvertrag handelt, dann könnte sich das Ganze jedoch etwas schwieriger gestalten. Denn ein Neuvertrag ist meist mit einer Bindungsfrist von 3 Jahren verbunden, d.h. Sie können Ihre PKV in dieser Zeit nicht kündigen.

Außerordentliche Kündigung

Natürlich gibt es aber auch Fälle, in denen Sie eine außerordentliche Kündigung schreiben können, z.B. dann, wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht oder die Leistungen einschränkt. Kündigen können Sie Ihre private Krankenversicherung dann ab dem Tag, an dem Sie über die Änderungen informiert wurden. Sie müssen jedoch beachten, dass die Kündigung dann innerhalb eines Monats und auch vor dem Eintritt der neuen Bedingungen bei Ihrem Versicherer eingegangen sein muss. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie Kündigungen immer per Einschreiben verschicken.

Kündigung durch den Versicherer

Natürlich haben auch die Versicherer ein Recht darauf Versicherungsverträge unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. Das ist z.B. möglich, wenn Sie bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen haben. Wird das bekannt, dann kann Ihre Versicherung den Vertrag fristlos einen Monat nach Bekanntwerden dessen außerordentlich kündigen. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie sich nicht an die vertraglichen Bedingungen gehalten haben.

Bei Versicherungen, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen, haben die Versicherer ein ordentliches Kündigungsrecht. Solche Versicherungen sind z.B. Zusatzversicherungen.

Grundsätzlich gilt:

Bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, sollten bzw. müssen Sie sich um einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer bemühen. Überstürzen Sie bei Ihrer Suche allerdings nichts, sondern nehmen Sie sich Zeit, um den optimalen Tarif für Ihre private Krankenversicherung zu ermitteln. Nutzen Sie bei Ihrer Suche am besten einfach unseren PKV Vergleich.