Da es rund um die private Krankenversicherung eine Menge Fachbegriffe gibt, die jeder verstehen sollte, haben wir hier einen PKV Wissens-Bereich für Sie eingerichtet.

Private Krankenversicherung – ein sehr komplexes Thema

Wer sich nicht besonders gut mit dem Thema Krankenversicherung auskennt, der wird aufgrund der ganzen Fachbegriffe schnell den Durchblick verlieren. Aber nicht nur das. Kennen Sie ein paar wichtige Grundbegriffe, dann können Sie auch Geld sparen. Denn wer sich ein wenig auskennt, der weiß, wo es noch etwas zu holen bzw. zu sparen gibt. Wir möchten Ihnen in unserem PKV Wissens-Bereich deshalb ein paar wichtige Begriffe etwas näher erläutern.

Altersrückstellung:
Mit der so genannten Altersrückstellung können Sie sich eine gute finanzielle Absicherung gegen höhere Kosten im Alter schaffen. Denn mit dem Alter ist es natürlich bei vielen Menschen so, dass der Gesundheitszustand nicht besser, sondern eher schlechter wird. Dementsprechend nimmt auch die Zahl der Arztbesuche bzw. die Zahl der in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen zu. Um diese Kosten wieder auszugleichen, haben Krankenversicherungen die so genannte Altersrückstellung ins Leben gerufen.
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Arbeitgeberzuschuss:
Wer als Angestellter bzw. Arbeitnehmer in der PKV versichert ist, der kann den so genannten Arbeitgeberzuschuss erhalten. Dabei handelt es sich um den Pflichtanteil des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Um den Arbeitgeberzuschuss erhalten zu können, muss der PKV Vertrag des Arbeitnehmers bzw. Angestellten jedoch Leistungen vorsehen, die den Leistungen des SGB V entsprechen.
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Basistarif:
Beim Basistarif handelt es sich um den günstigsten Tarif in der privaten Krankenversicherung. Dieser stellt gleichzeitig aber auch den Tarif mit den wenigsten Leistungen dar. Diese entsprechen in der PKV den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif bietet Ihnen in der PKV also eine Grundversorgung. In diesem Tarif sind daher bestimmte Bausteine nicht versicherbar.
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Beitragsberechnung:
Die Beiträge werden in der PKV wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung anhand von verschiedenen Faktoren berechnet. Zu diesen gehören z.B. das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand des Versicherten, sowie auch die Wahl des Tarifes. Aber auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kann Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge haben.
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Beitragsentlastungstarif:
Der Beitragsentlastungstarif soll sich einerseits positiv in der Steuer auswirken und andererseits die Beitragslast im Alter (ab dem 65. Lebensjahr) senken. Sie müssen dafür lediglich zusätzlich zu Ihrem eigentlichen Versicherungsbeitrag noch einen weiteren Betrag einzahlen, der von der PKV dann gewinnbringend angelegt und verzinst wird. In Bezug auf den Beitragsentlastungstarif werden jedoch zwei Varianten unterschieden.
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Versicherungspflichtgrenze:
Anhand der Versicherungspflichtgrenze entscheidet sich, ob jemand in die PKV aufgenommen werden kann, oder ob er weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Denn größtenteils können sich nur diejenigen, welche die jährlich neu festgelegte Versicherungspflichtgrenze überschreiten, in der PKV versichern lassen. Eine Ausnahme bilden hier jedoch z.B. die Freiberufler.
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Selbstbeteiligung:
Wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, dann können Sie die monatlichen Beiträge in einem niedrigen Rahmen halten. Denn über die so genannte Selbstbeteiligung können Sie festlegen, in welchem Maße Sie die Kosten bei einem Krankheitsfall selber übernehmen. In Bezug darauf werden aber auch hier wieder einige Modelle unterschieden.
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Gesundheitsreform 2011:
In regelmäßigen Abständen finden im Bereich der deutschen Gesundheitspolitik einige Veränderungen statt. Die Rede ist hier von der Gesundheitsreform. Die Gesundheitsreform, welche die schwarzgelbe Bundesregierung 2011 beschlossen hat, brachte viele Veränderungen mit sich. Für einige gesetzlich Versicherte zu viele Veränderungen, weshalb manche darüber nachdenken in die PKV zu wechseln.
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