Advent, Advent … die Wohnung brennt

„Advent, Advent … die Wohnung brennt!“ Die Umdeutung eines Vorweihnachtsreimes beschreibt die nüchterne Wahrheit: In den letzten vier Wochen eines Jahres lösen nach Schätzung der Versicherungswirtschaft in Deutschland rund 17.000 Brände Schäden in Höhe von 37 Millionen Euro aus. Lilo Blunck, die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Viele Feuer wären bei etwas mehr Umsicht vermeidbar gewesen. Oft ist die Ursache eine Unachtsamkeit – und schon steht der Christbaum in Flammen.“

Ursachen für Unfälle gibt es vom Advent bis zum Neujahrstag reichlich: Mal brennt ein Adventskranz, dann der Weihnachtsbaum oder die Gardinen. Absolute „Hochzeit“ für die Feuerwehren landauf, landab sind jedoch der Silvestertag und die Neujahrsnacht.

In dieser Zeit brennt es aber nicht nur. Da geht Geschirr zu Bruch, zieren Flecken die Teppiche oder ein Silvesterkanonier rutscht auf dem nicht geräumten Fußweg aus. „Was immer auch passiert“, verrät Lilo Blunck, „in den meisten Fällen trägt eine Versicherung die Kosten.“ Diese sind für den Fall eines Falles „zuständig“:

– Private Haftpflichtversicherung. Beispiel: Die Familie trifft sich am ersten Weihnachtsfeiertag bei der Oma. Die Halbwüchsigen sind draußen zum Bolzen. Das Unvermeidliche tritt ein: Des Nachbars Scheibe geht zu Bruch. Die Eltern können gelassen bleiben: Ihre Haftpflicht übernimmt den Schaden.

– Hausratversicherung. Beispiel: Beim Anbraten der Ente schießt plötzlich eine Stichflamme aus der Pfanne. Das Öl war wohl zu heiß. Blitzartig greifen die Flammen auf die Kücheneinrichtung über – der Schaden geht in die Tausende. Gut, dass die Familie eine Hausratversicherung hat.

– Wohngebäudeversicherung. Beispiel: Draußen kracht‘s und donnert’s – mit einem dumpfen Schlag explodiert der am Haus angebrachte Briefkasten. Diese Aktion eines „Silvester-Spaßvogels“ kann teuer werden. Doch die Wohngebäudeversicherung bezahlt den Schaden.

Kfz-Kaskoversicherung. Beispiel: In der Silvesternacht bringen Sie mit dem Auto Ihre Gäste nach Hause. Kaum sind Sie vom Parkplatz gefahren, wummert es unter Ihrem rechten Kotflügel … – ein Böller! Der Schaden ist erheblich, wie der Werkstattmeister feststellt. Sie können ruhig bleiben – und die Rechnung bei Ihrer Kaskoversicherung einreichen.

Unfallversicherung. Beispiel: Sie sind an Silvester in bester Laune und legen mit Ihrer Liebsten eine kesse Sohle aufs Parkett. Und dann: ein falscher Tritt, ein Schrei und Sie liegen mit Ihrer Partnerin auf dem Boden. Die Krankenhausärztin entlässt Sie gleich wieder. Aber die Schmerzen des Sturzes bleiben. Ohne Unfallversicherung wäre der Schaden vermutlich größer. Aber: Nicht immer können Sie nach solch’ einem Malheur gleich wieder arbeiten. Da wäre es noch günstiger gewesen, wenn Sie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügten.

Tipp: Über diese und andere Versicherungen informiert die anbieterneutrale BdV-Broschüre „Gut und günstig versichert“. Sie ist kostenlos erhältlich beim Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221). Wer sie aus dem Internet laden möchte, gibt diese Adresse ein: www.bundderversicherten.de und klickt dann auf „Publikationen“. Dort finden sich zudem weitere Broschüren des BdV.

V.i.S.d.P.: Lilo Blunck.

Henstedt-Ulzburg, 19.12.2007