Zum Jahres-Endspurt klingeln die Kassen

Niemand hat Geld zu verschenken. Deshalb sollten Verbraucher noch vor dem Jahresende ihre Versicherungsunterlagen durchsehen. „Wer jetzt handelt“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), „der kann Geld sparen.“ Jennefer Fricke, BdV-Versicherungsfachwirtin, ergänzt: „Durch geschicktes Handeln lassen sich manche Versicherungen sogar dauerhaft günstiger gestalten.“

Höchste Eisenbahn für alle, die zuletzt in einer privaten Krankenversicherung (PKV) waren und derzeit nicht versichert sind: Wer sich für den Standardtarif entscheidet, wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand aufgenommen. Diejenigen, die sich noch vor Jahresfrist anmelden, sichern sich nach einer Wartezeit die Übernahme laufender Behandlungen. Das ist vor allem für chronisch Kranke wichtig. Jennefer Fricke: „Wer jetzt nicht zugreift, riskiert, dass er von diesen Leistungen künftig ausgeschlossen bleibt.“

Der BdV fordert den Gesetzgeber auf, diesen Mangel schnellstmöglichst zu beseitigen. Zugleich appelliert Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte (50.000 Mitglieder) an den PKV-Verband, diesen Leistungsausschluss durch einen freiwilligen Selbstverzicht nicht anzuwenden.

Bei der Altersversorgung kommt es auf jeden Cent an: Riester-Sparer können noch bis zum Jahreswechsel die Zulagen für 2005 beim Anbieter beantragen. Empfehlenswert: Wählen Sie den Dauerzulagenantrag, dann kümmert sich Ihr Anbieter automatisch jedes Jahr darum. Jennefer Fricke: „Aber warten Sie nicht bis zum letzten Augenblick – nehmen Sie das am besten gleich in Angriff.“

Achtung geldwerte Fristen bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen: Wer zwischen 1995 und Mai 2001 abgeschlossen hat, hat bei Kündigung Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert von rund 40 Prozent der eingezahlten Beiträge sowie den Stornoabzug. Die Versicherungswirtschaft meint, dass Ansprüche aus Verträgen, die 2002 gekündigt wurden, ab 2008 verjährt sind. Der BdV ist anderer Auffassung, betont Jennefer Fricke und fügt hinzu: „Vorsorglich noch in diesem Jahr an den Versicherer wenden“.

Wer 2007 mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht hat, sollte prüfen, ob es sich für ihn rechnet, den Schaden selbst zu regulieren oder einen höheren Beitrag für Kfz-Haftpflichtversicherung zu akzeptieren. Dieser “Schadensrückkauf“ ist innerhalb von sechs Monaten möglich. Einige Gesellschaften bieten das auch für einen längeren Zeitraum sowie zusätzlich für die Vollkaskoversicherung an.

Jennefer Fricke: „Kraftfahrer, die 2007 einen kleinen Sachschaden aus eigener Tasche bezahlt haben, können sich das Geld noch bis Silvester von ihrer Versicherung erstatten lassen. Und wenn es im Dezember gekracht hat, dann lässt sich das Geld sogar bis Ende Januar zurückholen.“

V.i.S.d.P.: Lilo Blunck.

Henstedt-Ulzburg, 14.12.2007