Die Zahl der Geburten in Deutschland ist im ersten Quartal 2007 gestiegen. Zwar nur um ein knappes halbes Prozent. Aber immerhin: Das Statistische Bundesamt konnte für die ersten drei Monate insgesamt 149.300 neue Erdenbürger registrieren. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) rät Familien und besonders jungen Müttern: „Damit es Ihnen und Ihrem Kind gut gehen kann, sollten Sie sich auch Ihre Krankenversicherung genau anschauen.
Mit dem Babyglück stellt sich auch die Frage nach der Krankenversicherung: Denn wenn Vater oder Mutter gar nicht mehr arbeitet, müssen sie als privat Krankenversicherte in ihrer Versicherung bleiben. Die Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse des Partners ist dann nicht möglich.
Etwas ganz anderes ist es, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und nur noch teilweise, aber nicht mehr die volle Stundenzahl arbeitet, um sich um das Kind zu kümmern. Jennefer Fricke, Versicherungsfachwirtin BdV: „Liegt das Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 47.700 Euro, entsteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Das eröffnet auch die Möglichkeit für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, die GKV.“
Wer jedoch nach dem Erziehungsurlaub wieder in die private Krankenversicherung (PKV) will, sollte jetzt eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren. Dadurch ist später die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu gleichem Leistungsumfang gewährleistet. Ein Weg zurück in die PKV ist möglich, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit ein Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt wird.
Wer auf jeden Fall auch in der Elternzeit in der PKV bleiben möchte, kann sich für diesen Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die BdV-Versicherungsfachwirtin nennt die dafür wichtigsten Punkte:
– die wöchentliche Arbeitszeit übersteigt 30 Wochenstunden nicht
– die Arbeitszeit ist auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit reduziert
– der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden
– Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht.
Der Bund der Versicherten hat zum Thema Krankenversicherung soeben eine neue, kostenlose Broschüre herausgegeben. „Gut versichert … gesetzlich oder privat“ enthält auch Informationen darüber, wo die Kinder zu versichern sind. Die Broschüre kann im Internet unter http://www.bundderversicherten.de/bdv/Broschueren/Krankenkasse/Krankenversicherung.pdfheruntergeladen oder per Post angefordert werden: Bund der Versicherten e. V., Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221).
V.i.S.d.P.: Lilo Blunck. Bei Fragen: Jennefer Fricke
Henstedt-Ulzburg, 09.11.2007