Ein dumpfer Schlag am rechten Kotflügel. Dem Autofahrer stockt der Atem. Als er am Straßenrand hält, ist er erstaunt: Das war „nur“ ein kleiner Feldhase. Doch bei Tempo 100 kann Meister Lampe rasch mit der Wucht von 125 Kilo ins Blech donnern. „Jagdfachleute haben errechnet“, sagt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), „dass ein 20 Kilo schweres Reh beim Zusammenstoß mit einem Auto ein Aufschlaggewicht von einer halben Tonne entwickelt.“
Autofahrer sollten die Warnungen vor Wildwechsel ernst nehmen. Kommt ein solches Hinweisschild in Sicht: Fuß vom Gas! Der Deutsche Jagdschutz-Verband registriert alljährlich zwischen 200.000 bis 250.000 im Straßenverkehr getötete Tiere. Der Verband: „In Deutschland wird jedes fünfte Reh im Straßenverkehr ‚erlegt’“.
Die deutschen Versicherer haben festgestellt, dass es in Deutschland jährlich zu mehr als 200.000 Kollisionen mit Wild kommt. Zwar verlaufen die meistens glimpflich. Aber beispielsweise 2005 kamen nach Versichererangaben 14 Menschen dabei ums Leben. Und 3.000 Kraftfahrer werden pro Jahr verletzt.
Lilo Blunck: „Auch wenn Sie keiner beobachtet hat: Nehmen Sie das tote Tier bloß nicht mit! Wer sich so einen Wildbraten verschaffen will, steht nachher schlimmstenfalls als Wilderer vor Gericht.“
Wildunfall-Schäden werden von der Teilkaskoversicherung bezahlt, wenn es ein Unfall mit Haarwild war. Dazu gehören Rehe und Hasen. Ausgenommen sind Tiere wie Ziegen, Schafe, Pferde und Rinder. Einige Gesellschaften haben ihren Versicherungsschutz zwar auch auf diese Tiere erweitert, manche sogar auf alle Tiere. Aber da hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Was passiert, wenn der Autofahrer dem Tier ausweicht und das Fahrzeug im Graben landet? Die Teilkasko ersetzt die Rettungskosten, wenn der Versicherte den Schaden durch das Fahrmanöver abwenden oder mindern wollte.
Aber es kommt darauf an, welchem Tier der Fahrer ausgewichen ist: Bei einem Kleintier geht der Versicherte leer aus. Springt ihm ein Hirsch vor das Auto, ist das Ausweichen eher gerechtfertigt.
Versicherte müssen zudem beweisen, dass der Wagen durch das Ausweichen vor dem Tier beschädigt wurde. Das kann durch eine glaubhafte Schilderung geschehen. Besser wäre aber eine Zeugenaussage.
V.i.S.d.P.: Lilo Blunck. Bei Fragen: Jennefer Fricke
Henstedt-Ulzburg, 21.11.2007