Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung: Drum prüfe, wer sich bindet

(djd/pt). Die Spritpreise steigen und steigen – die Fahrt zur Zapfsäule bereitet den deutschen Autofahrern immer mehr Verdruss. Kein Wunder, dass über Einsparpotenziale an anderen Stellen nachgedacht wird. Beispielsweise über einen Wechsel der Kfz-Versicherung, der in der Regel einmal im Jahr möglich ist, und zwar im Herbst. Spätestens am 30. November muss die Kündigung dem bisherigen Versicherer vorliegen, ab 1. Januar kann schon Geld gespart werden. Millionen von Autofahrern machen jedes Jahr von dieser Möglichkeit Gebrauch.

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Der 30. November ist zwar ein wichtiger Stichtag für die Kündigung der Versicherung, aber nicht die einzige Gelegenheit. Wer beispielsweise im Frühjahr ein neues Auto kaufen will, kann ebenfalls ohne weiteres bei einem günstigeren Anbieter seine Police abschließen. Ulrich Zeidner, Direktionsbevollmächtigter Öffentlichkeitsarbeit bei der Nürnberger Versicherungsgruppe: „Der Fahrzeughalter kann außerhalb der üblichen Fristen vor allem aus drei Gründen seine Versicherung wechseln: Eine Kündigung ist nach einem Unfallschaden, bei einem Fahrzeugwechsel oder nach Beitragserhöhungen des bisherigen Versicherers möglich.“

Ein günstiger Tarif allein reicht nicht

Immer mehr Autofahrer entscheiden sich bei einem Wechsel der Versicherung für einen Tarif mit Werkstattbindung. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde dazu, im Schadensfall ausschließlich die Partnerwerkstätten der jeweiligen Versicherung zu nutzen. Im Gegenzug muss er eine deutlich geringere Prämie zahlen. Diese Angebote werden von immer mehr Autofahrern genutzt, bei der Autoversicherung der Nürnberger Versicherungsgruppe sind es beispielsweise bereits über 50 Prozent. Die Werkstattbindung gilt im Übrigen nur bei der Kaskoversicherung – also bei selbst verschuldeten Unfällen, die die Voll- oder Teilkaskoversicherung übernimmt. Bei allen Unfallschäden, die Autofahrer durch Dritte erleiden, bleibt es grundsätzlich bei der freien Wahl der Werkstatt.

Was bei Policen mit Werkstattbindung nicht vergessen werden sollte: Ein günstiger Tarif allein reicht nicht – Versicherungsumfang und Leistung müssen ebenfalls stimmen. Wichtig ist unter anderem, auf die Qualität der Schadensregulierung zu achten. Mancher Versicherer lockt zwar mit Billigtarifen, dafür wird das Auto aber in ein Werkstattnetz gebracht, dessen Betriebe mit der Versicherung besonders günstig abrechnen.

Dazu Ulrich Zeidner: „Besonders die Besitzer von neueren Autos und hochklassigen Fahrzeugen legen Wert darauf, dass ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt, die viele strenge Herstellerauflagen erfüllen muss, repariert wird. Alle Hersteller fordern im Übrigen auch vom Fahrzeughalter, dass er Reparaturen nach ihren Vorgaben durchführen lässt, andernfalls riskiert er seine Herstellergarantie. Zudem wirkt sich der Nachweis von Reparatur und Wartung im Markenbetrieb positiv auf den Fahrzeugwert aus.“

Die Qualität der Werkstatt muss stimmen

Wenn der Versicherer im Schadensfall bestimmt, wo das Auto repariert wird, will er damit die Kosten eindämmen. Er sorgt auf diese Weise bei bestimmten Werkstätten für eine gute Auslastung und erhält im Gegenzug Preisvorteile. Autofahrer sollten unbedingt darauf achten, dass der Versicherer mit Markenwerkstätten kooperiert. Ulrich Zeidner: „Reparaturen in einer Markenwerkstatt sind in der Regel natürlich teurer als in einer freien Werkstatt – wegen der Auflagen des jeweiligen Herstellers. Nicht jede Versicherungsgesellschaft kann oder will sich diese höheren Kosten leisten. Unfall-Fahrzeuge werden darum oft in Werkstattnetzen repariert, mit deren Betrieben besonders günstige Stundensätze für die Reparatur vereinbart wurden.“

Mit diesen Tipps können Sie bei der Autoreparatur sparen!

Auf der sicheren Seite ist man beispielsweise mit der Autoversicherung der Nürnberger Versicherungsgruppe. Sie arbeitet eng mit dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe zusammen. Das garantiert einen besonderen Werkstattservice. Ein Schadensmanager kümmert sich persönlich um den Kunden und sein Fahrzeug. Repariert wird in einem Marken- oder Meisterbetrieb und nicht in der nächstbesten Werkstatt. Auf diese Weise spart der Halter Zeit, Geld und Nerven. Außerdem erwartet ihn ein besonders zuvorkommender Kundenservice mit vielen Extraleistungen. Unter www.nuernberger.de gibt es mehr Informationen.

Die Frage nach dem Markenbetrieb

Kann ein Autofahrer bei Tarifen mit Werkstattbindung erkennen, ob der Schaden in einem Markenbetrieb behoben wurde? Ulrich Zeidner: „Der Autofahrer bekommt die Rechnung in der Regel gar nicht zu Gesicht, darum kümmern sich Versicherungsgesellschaft und Werkstatt. Wenn der Kunde seinen Schaden dem Versicherer meldet, kann er bei dieser Gelegenheit natürlich auch nachfragen, ob der Schaden in einer Markenwerkstatt oder in einer anderen Werkstatt behoben wird.“

Bei den Tarifen mit Werkstattbindung gilt im Übrigen die gesetzlich vorgeschriebene Gewähr für die so genannte Mangelfreiheit der Reparaturen für den Zeitraum von zwei Jahren. Einige Versicherer übernehmen darüber hinaus weitere Garantien, die Nürnberger Versicherungsgruppe garantiert beispielsweise auch für das dritte Jahr.

Verstoß ist teuer

Der Kunde muss jedoch beachten, dass er an einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung gebunden ist. Wer trotzdem in eine andere Werkstatt fährt, sollte einen deutlichen Aufschlag einkalkulieren. Ulrich Zeidner: „Bei uns muss der Kunde einen zusätzlichen Selbstbehalt von 300 Euro tragen. Viele andere Versicherungen erstatten in diesem Fall nur 85 Prozent der Reparaturkosten.“