Eheschließung ein Kündigungsgrund? – Welche Versicherungen nach der Hochzeit geändert werden müssen

 

Noch bevor die Hochzeitsglocken verklungen sind, sollte das Paar einen Blick in seinen Versicherungsordner werfen. „Es gibt eine ganze Reihe von Änderungen und Verbesserungen, die mit der Eheschließung verbunden sind“, sagt Lilo Blunck, die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Deshalb am besten das Thema lange vor dem Ereignis in Angriff nehmen.“

Gern und häufig vergessen wird die Änderung des Bezugsrechtes einer Lebensversicherung. Hier empfiehlt es sich, dass die Partner sich gegenseitig absichern. Richtig Geld sparen können die Verliebten, wenn beide eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Die jüngere Police kann das Paar nämlich wegen „Eheschließung“ kündigen. Es gibt natürlich Ausnahmen. Die gelten etwa, wenn einer von beiden eine so genannte „Single-Versicherung“ abgeschlossen hat.

Die neue Zweisamkeit hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Beispielsweise wenn eine Police nur einen bestimmten Nutzerkreis vorsieht. Vorsorglich sollten sich die Partner jeweils beim anderen als Fahrer eintragen lassen.

Bevor der Bräutigam seine Liebste über die Schwelle hebt, sollte die Frage nach der Hausratversicherung beantwortet sein. Haben beide eine, ist eine überflüssig. Anzustreben wäre eine gemeinsame Hausratversicherung, die an den neuen Hausstand angepasst worden ist.

Kündigungsrecht haben die Eheleute auch bei ihren Rechtsschutzversicherungen. Sie können jene mit dem geringeren Umfang kündigen und nur noch eine gemeinsame nutzen.

Surftipp: Was sich nach der Hochzeit für Paare ändert

Tipp: Nach dem soeben in Kraft getretenem neuen Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer die Kündigung oder Reduzierung eines Vertrages akzeptieren. Mehr noch: Er hat sogar zu viel bezahlte Beiträge zu erstatten. Übrigens: Ändert sich durch die Heirat der Name, müssen alle Policen korrigiert werden.

Brautpaare sollten vor der Hochzeit nachschauen, ob für sie eine Aussteuerversicherung abgeschlossen wurde. Die wird mit der Trauung fällig. Der Erlös kann die Hochzeit finanziell unterstützen. Prüfen sollte das Paar zudem, ob es auf eine Auslandsreise-Krankenversicherung zurückgreifen kann – die wäre interessant für die Hochzeitsreise.

„Man glaubt es kaum“, sagt Lilo Blunck, „dass die Hochzeit einen solchen Einfluss auf den eigenen Policenordner hat.“ Wer mehr über die einzelnen Versicherungen wissen möchte, kann die kostenlose und anbieterneutrale BdV-Broschüre „Gut und günstig versichert“ anfordern. Postanschrift: Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg. Telefon: 04193-94222. Als Download gibt es sie auch im Internet: www.bundderversicherten.de (unter Publikationen).

V.i.S.d.P.: Lilo Blunck.

Henstedt-Ulzburg, 12.02.2008