Endlich mehr Klarheit bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

„Es kann nicht hinterher negativ ausgelegt werden, wonach vorher gar nicht gefragt worden ist“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck. Das treffe ganz besonders auf Personenversicherungen zu. Bei denen werde sehr umfassend nach dem Gesundheitszustand der Antragsteller gefragt. Die BdV-Chefin: „Früher war das oft ein Problem. Da konnte sogar eine nicht gegebene Antwort negativ zu Buche schlagen und den Versicherungsschutz gefährden. Künftig zählt nur, was auch gefragt wurde.“

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Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schafft seit dem 1. Januar 2008 mehr Klarheit für Kunden und Versicherer. Anders als vor der VVG-Reform trägt nun das Risiko einer möglichen Fehleinschätzung nicht mehr der Verbraucher, sondern die Versicherungsgesellschaft. Das heißt: Der Versicherer muss gezielt und präzise fragen. Was er zu fragen vergisst, kann er im Nachhinein nicht mehr zu Ungunsten des Antragstellers auslegen.

Der Kunde braucht auch nicht mehr „nachzuliefern“, falls er nach Antragstellung unter neuen Krankheiten, Gesundheitsstörungen oder Beschwerden leidet. Das hat er vor der Reform tun müssen, solange er die Police noch nicht hatte. Nach neuem Recht muss er solche Auskünfte nur auf ausdrückliche Nachfrage des Versicherers geben.

Die gesundheitlichen Fragen beziehen sich nicht allein auf den aktuellen Gesundheitszustand, sondern auch auf den der Vergangenheit. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber sich für eine zeitliche Begrenzung ausspricht. Der BdV fordert eine Lösung mit einem Zeitraum von maximal fünf Jahren.

Aber selbst die Auskunft über diese Zeit ist nicht einfach. Es dürfte den meisten Menschen schwerfallen, seine Krankheitsgeschichte lückenlos und genau darzustellen. Wer sichergehen will, nichts zu übersehen, der sollte die Fragen der Versicherung mit Unterstützung seines Arztes beantworten. Aber Vorsicht: Es ist wenig sinnvoll, dem Versicherer eine komplett kopierte Krankenakte zu schicken. Das könnte dem Kunden eher Nachteile bescheren.

Die korrekte Beantwortung der Fragen ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung enorm wichtig. Bereits eine einzige falsche Antwort kann den Versicherungsschutz kosten. Im Gegensatz zu früher führt die falsche oder unvollständige Beantwortung nicht mehr unbedingt zur Aufhebung des Vertrages. In weniger schweren Fällen kommt es nach neuem Recht nunmehr zu Vertragsanpassungen wie Ausschlüssen von Leistungen für bestimme Erkrankungen oder Beitragserhöhungen.

Dass das neue VVG Klarheit bei den Fragen zur Gesundheit fördert, ist gut. Das gilt besonders für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu den existenziellen Policen zählt. Durch sie erhalten Betroffene eine Rente, wenn sie durch Unfall oder Krankheit dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Lilo Blunck: „Sie sollte nicht nur von Arbeitnehmern und Selbstständigen, sondern auch von Schülern, Auszubildenden, Studenten, Hausfrauen und Hausmännern möglichst früh, so lange sie noch vollkommen gesund sind, abgeschlossen werden. Dann sind die Beiträge geringer.“

V.i.S.d.P.: Lilo Blunck.

Henstedt-Ulzburg, 05.02.2008