Ein strahlendes Lachen dank Zahnzusatzversicherung

(djd/pt). Ein attraktives Gebiss zählt, im Privat- und im Berufsleben, zu den schönsten Visitenkarten eines Menschen. Die meisten wollen es heute auch bis ins hohe Alter behalten. Ob Implantat, Brücke oder Krone – die modernen Mittel der Zahnmedizin, die Zähne lange perfekt aussehen zu lassen, sind vielfältig. Dr. Silke Liebrecht-Rüsing, Oberärztin an der Zahnklinik der Universität Köln, meint: „Sicher ist die Ästhetik ein Grund, sich für Zahnersatz zu entscheiden, doch hauptsächlich möchte man damit ja ein funktionelles Problem beseitigen.“ Die Expertin ergänzt: „Den meisten geht es vor allem auch darum, besser kauen zu können und auch beim Sprechen keine Probleme zu haben.“ Der Haken bei den vielen Alternativen der modernen Zahnmedizin sind die Kosten. Eine gute Versorgung hat ihren Preis – von den gesetzlichen Krankenkassen gibt es dabei keine große Unterstützung, es werden nur Festzuschüsse für eine bestimmte Regelversorgung gewährt. Diese Festzuschüsse werden unabhängig davon gewährt, welche Form des Zahnersatzes der Patient für sich persönlich wählt.

Günstig zu einem perfekten Gebiss

Lautet die Diagnose beispielsweise „Zahn fehlt“, dann ist eine Brücke die so genannte Regelversorgung. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen. Eine attraktive Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte hat beispielsweise der Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen mit dem Tarif „Dental-Vorsorge+100“ entwickelt. Bei diesem Tarif verdoppelt der Versicherer den befundbezogenen Festzuschuss der Kasse bei Zahnersatz – auf bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages. Beträgt der Festzuschuss also mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten einer Regelversorgung, so muss der Patient im Idealfall keine eigene Zuzahlung mehr leisten (mehr Informationen unter www.kqv.de). Bei diesem Tarif gibt es keine Wartezeiten, keine Altersbeschränkung und keine Gesundheitsfragen. Auf Wunsch kann man die Police auf Inlays und Onlays (aus Gold oder Keramik) ergänzen: Hierfür gibt es dann bis zu 50 Prozent Zuschuss auf den erstattungsfähigen Betrag.