Kündigungsfrist in der PKV verdoppelt sich

PKV-Versicherte müssen sich auf eine veränderte Regelung einstellen. Die Kündigungsfrist in der Privaten Krankenversicherung verdoppelt sich nämlich.

Die Kündigungszeit in der PKV beträgt zum aktuellen Zeitpunkt ein Monat. Diese Vier-Wochen-Frist soll einem in der Ärztezeitung erschienenen Bericht nach nun aber verdoppelt werden.

Die daraus resultierende Folge:

Künftig wird eine Kündigung der privaten Krankenversicherung erst nach zwei Monaten nach dem Aussprechen Rechtskraft einnehmen. Bei einem geplanten Versicherungswechsel sollte diese Tatsache im Hinterkopf gespeichert sein, um bei einer Kündigung keine böse Überraschung erleben zu müssen.

Bundesrat muss Gesetzesänderung noch zustimmen

Die hierfür notwendige Änderung der Gesetze ist bereits auf den Weg gebracht, wie die Ärztezeitung zusätzlich vermerkt hat. Angepasst wird in diesem Zusammenhang das Versicherungsvertragsgesetz. Ein Entwurf zur Ratifizierung der Gesetzesänderung ist Ende Januar 2013 schon vom deutschen Bundestag verabschiedet worden.

Damit die doppelt so hohe Kündigungsfrist in der privaten Krankenversicherung in Kraft tritt, bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat, die demnächst erfolgen sollte. Wann die Gesetzesänderung für die PKV-Versicherten in Kraft treten wird, steht noch in den Sternen.

Mehr Zeit beim Versicherungswechsel

Das neue Gesetz ist insbesondere mit Blick auf die neun Millionen Versicherten in der Privaten Krankenversicherung in die Wege geleitet worden. Den Versicherten soll auf diesem Wege eine Stärkung ihrer Rechte näher gebracht werden. Dies betrifft insbesondere den Fall einer Beitragserhöhung.

Sofern es zu einer Beitragserhöhung kommt, steht den Versicherten in der privaten Krankenversicherung eine Kündigung der Police zu. Zum momentanen Zeitpunkt haben Versicherte in besagtem Falle ausschließlich vier Wochen Zeit zu einem Wechsel der Krankenversicherung. Künftig wird diese Phase nach der Gesetzesänderung verdoppelt.