Kündigungsfrist & Auskunftsrecht: Erhalten Privatversicherte bald mehr Rechte?

Privatversicherte sollen künftig mehr Rechte erhalten. Die Bundesregierung hat nun nämlich einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem einige Vorschriften geändert werden sollen.

Auf Initiative von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollen dabei vor allem in der privaten Krankenversicherung einige Änderungen vonstatten gehen. So dürfen sich die Versicherten in der PKV über eine längere Kündigungsfrist wegen Prämienerhöhungen freuen. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter wird somit also erleichtert. Darüber hinaus sollen die Versicherten der PKV bei teuren Behandlungen ein Auskunftsrecht zur Übernahme der Kosten erhalten. Zudem soll das Verlassen von Unisex-Tarifen unterbunden werden.

Kündigungsfrist wegen Prämienerhöhung im Überblick

In dem nun vorgelegten Gesetzentwurf heißt es, dass die relativ kurze Frist zur Kündigung aufgrund einer Prämienerhöhung dazu führe, dass die Versicherungsnehmer nicht wie gewollt wechseln können. Denn in dieser bisherigen kurzen Frist sei der Abschluss eines Neuvertrages nicht möglich, da der neue Versicherer regelmäßig eine Gesundheitsprüfung vornimmt, ehe es zum Abschluss des Vertrages kommt.

Für diese Prüfung wird in der Regel mehr als ein Monat gebraucht. Mit der Verlängerung der Frist auf zwei Monate werde allen Interessen beigekommen, hieß es.

PKV-Versicherte sollen Kostenübernahme vorab klären können

Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen PKV-Versicherte in der Zukunft einen ausdrücklichen Anspruch auf Auskunft bei anstehenden kostenintensiven Behandlungen haben. So sollen die Versicherer dazu verpflichtet werden, bei Kosten von über 2.000 Euro vorab zu erklären, ob die Kosten der Behandlung übernommen werden.

Wenn es sich um eine dringliche Heilbehandlung handelt, muss der Versicherer spätestens nach zwei Wochen Auskunft erteilen, andernfalls gilt eine Frist von vier Wochen.