Nur feste Schuhe auf die Pedale?

 

Alle Jahre wieder kursiert ein „Sommermärchen“ unter Autofahrern: Wer mit Flip-Flops am Steuer einen Unfall verursacht, dem zahlt die Kfz-Versicherung nichts. „Das ist falsch“, schmunzelt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), und stellt klar: „Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für private Fahrer keine Vorschrift zum richtigen Schuhwerk.“ Im Klartext: Die Zahlung der Kfz-Versicherung ist nicht von der Art der getragenen Schuhe abhängig.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auf jeden Fall die Forderung des anderen Unfallbeteiligten. In der Vollkasko geht es um den Schaden am eigenen Fahrzeug. Zwar könnte der Versicherer versuchen, sich hier wegen grober Fahrlässigkeit aus der Affaire zu ziehen und nicht oder nur anteilig zu zahlen. Aber im Falle der Flip-Flops trifft dieser Vorwurf nicht zu. Lilo Blunck: „Übrigens kennen wir auch kein Gerichtsurteil, in dem das Flip-Flop-Tragen als grob fahrlässig bewertet worden wäre.“

Dennoch appelliert der BdV: Keine Schlappen am Steuer! Denn mit den flippigen Gummilatschen oder Sandalen rutscht der Fuß rasch mal von der Pedale. Auch dünne Riemchen können sich in den Pedalen verfangen und zu einer schlimmen Gefährdung werden. Lilo Blunck: „Und auf die Idee, barfuß zu fahren, kommt hoffentlich niemand.“

V.i.S.d.P.: Lilo Blunck.

Henstedt-Ulzburg, 14.05.2008