Versicherungstipps für frisch Vermählte

(djd). Die traditionelle Heiratssaison rund um den Wonnemonat Mai steht vor der Tür. Der Bund fürs Leben wird aus Liebe geschlossen. Doch es geht auch ums liebe Geld, denn nicht nur bei der Steuer, sondern auch beim Thema Versicherungen stehen Änderungen an. Selbst wenn es unromantisch ist: Wer sich das Jawort gibt, sollte nicht nur für die anschließende Party, sondern auch für den gemeinsamen Neubeginn gerüstet sein und den Versicherungsschutz rechtzeitig überprüfen.

Hausratpolicen können zusammengelegt werden
Was passiert nach der Hochzeit mit doppelt vorhandenen Versicherungen? Edgar Schmitt, Leiter des Schadensbereiches vom Nürnberger Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen, erklärt: „Wenn zwei Hausratversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man die Policen zum Termin des Zusammenzugs zusammenlegen.“ Dabei bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst. „Man sollte aber darauf achten, dass keine Unterversicherung droht. Empfehlenswert sind die Verträge mit Unterversicherungsverzicht, denn oft kommen nach einer Hochzeit viele neue Gegenstände hinzu“, sagt Edgar Schmitt. Ist die Hochzeit mit einem Umzug verbunden, sollte der Wohnungswechsel dem Versicherer rechtzeitig mitgeteilt werden. „Während des Umzugs schützen die meisten Hausratversicherungen die alte und die neue Wohnung gleichermaßen – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten.“

Private Haftpflicht: Ehepartner inklusive
Besitzt einer der beiden Brautleute bereits eine private Haftpflicht, ist nach der Hochzeit der Ehepartner in den Vertrag automatisch eingeschlossen. Auch ein Nichtverheirateter kann, wenn er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, in den Vertrag des Partners aufgenommen werden. Besitzen beide Partner bereits eine Haftpflicht, gilt dasselbe wie bei der Hausratversicherung: Der jüngere Vertrag kann aufgehoben werden. Edgar Schmitt: „Die Versicherung, bei der die Police bleibt, muss aber umgehend über den (Ehe)-Partner informiert werden, damit sie oder er in den Versicherungsschutz aufgenommen werden kann.“

Lebensversicherungen laufen weiter
Lebensversicherungsverträge, die ein Paar vor der Ehe geschlossen hat, laufen unverändert und unabhängig voneinander weiter. Doch auch hier heißt es für alle Beteiligten aufpassen. Im Vertrag sollte vermerkt sein, ob der neue Ehe-/Lebenspartner derjenige sein soll, der im Erlebens- oder Todesfall das Geld ausgezahlt bekommt – oder jemand anders.