Debeka schafft Risikozuschläge für Adoptivkinder ab

Debeka schafft Risikozuschläge für Adoptivkinder ab
Debeka schafft Risikozuschläge für Adoptivkinder ab

Leider ist es so, dass Eltern adoptierter Kinder in der PKV nicht um heftige Risikozuschläge herumkommen. Die Debeka möchte dies nun aber ändern.

Bislang mussten sich die Eltern adoptierter Kinder ungerecht behandelt fühlen. Denn die privaten Krankenversicherungen verlangten für Adoptivkinder einen teilweise heftigen Zuschlag. Dieser kann bei angenommenen Kindern bis zu 100 Prozent auf die reguläre Versicherungsprämie betragen, wenn das Kind Vorerkrankungen aufweist. Die dadurch entstandene logische Kritik haben nun endlich erste Krankenversicherer ernsthaft angenommen. Und so kündigten die ersten privaten Krankenversicherungen wie die Debeka an, dass es zwischen leiblichen und adoptierten Kindern keinen Unterschied mehr geben wird.

Debeka-Sprecher bezeichnet Regelung als unglücklich

So erklärte nun ein Sprecher der Debeka, dass der Versicherer bei der Umstellung auf die Unisextarife bemerkt habe, dass dieser Zuschlag für Adoptivkinder nicht mehr zeitgemäß sei. Insofern will dieser Versicherer beispielsweise in der Zukunft in den Versicherungsbedingungen darauf verzichten.

Mit diesem Verzicht kommt dann auch die Gesundheitsprüfung genauer unter die Lupe. Denn die gegenwärtige Praxis der Ungleichbehandlung von angenommenen Kindern sei tatsächlich etwas unglücklich, sagte der Sprecher laut der Financial Times Deutschland.

Der Versicherungsschutz von Kindern:

Bei der Geburt eines Kindes können leibliche Eltern ihren Nachwuchs direkt anmelden – ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeit und Risikoaufschlag. Dabei erhält das Kind in der Privaten Krankenversicherung umgehend einen Versicherungsschutz in der maximalen Höhe des Schutzes der Eltern.

Anders sieht es hingegen bei adoptierten Kindern aus: Wer ein adoptiertes Kind anmeldet, muss mit einer bis zu doppelt so hohen Prämie rechnen, wenn es Vorerkrankungen bei dem Kind gibt. Zudem erfolgen langwierige Prüfungen mithilfe von Untersuchungen und Gesundheitsfragen bei angenommenen Kleinen, die schon einmal krank waren. Das ist aber noch nicht alles, denn es müssen auch die Adoptionsunterlagen vom Jugendamt und Belege über die Kindervorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt eingereicht werden.