Wer eine Geschlechtsumwandlung vornimmt, muss keinen eigenmächtigen Tarifwechsel der PKV befürchten. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes.
Von diesem neuen Urteil berichtet nun die Fachzeitschrift recht und schaden. Demnach hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Umwandlung vom Mann zur Frau oder von der Frau zum Mann nicht automatisch einen Tarifwechsel der privaten Krankenversicherung nach sich ziehen darf.
Dem Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem Aktenzeichen IV ZR 1/11 zufolge fehlt es hier an einer rechtlichen Grundlage. Aus diesem Grund gibt es für den Versicherer keine Erlaubnis für diesen Vorgang.
Nach Geschlechtsumwandlung automatisch in Frauentarif eingestuft
In dem konkreten Fall klagte eine Versicherte, die als Mann geboren wurde. Nachdem bei dieser eine Geschlechtsumwandlung erfolgte, stufte die Versicherung ihren Kunden automatisch in den höheren Tarif für Frauen ein. Dies wollte die Versicherte nicht hinnehmen und ging damit durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.
Höhere Lebenserwartung für Tarifwechsel nicht gültig
Dabei entschieden die höchsten Bundesrichter entgegen dem Urteil des Landgerichts Coburg. Dieses Gericht hatte die Klage abgewiesen. Nach Einschätzung des Bundesgerichtshofes jedoch, ist der eigenmächtig ausgeführte Tarifwechsel eben unzulässig. Dabei stuften die Richter in Karlsruhe das Argument der Krankenversicherung als unerheblich ein, dass die Klägerin als Frau nun eine höhere Lebenserwartung habe. Dies diente der Versicherung als mutmaßliche Rechtfertigung eines höheren Versicherungsbeitrages – zu Unrecht.