Kein Preisvergleich vor Operationen

Wohl keinem Patienten dürfte es gelingen, vor einer Operation bei verschiedenen Krankenhäusern einen „Preisvergleich“ zu machen. Aber genau dieses müsste er tun, wenn er sichergehen will, dass seine private Krankenversicherung die Kosten komplett übernimmt. Das ist die Quintessenz aus dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Paragraph 192 Absatz 2. Die Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck: „Ein gefundenes Fressen für den Versicherer, einen Teil der Leistungen zu verweigern, wenn er sie für zu teuer hält. Das VVG bietet ihm dafür einen komfortablen Willkürparagraphen.“

 

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Der BdV hat sich deshalb jetzt mit einem Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewendet. „Wir glauben, dass eine Nachbesserung dringend erforderlich ist“, sagt Lilo Blunck. Die BdV-Chefin weist darauf hin, dass ihre Organisation bereits im Mai 2006 in einer Stellungnahme für das Bundesjustizministerium (BMJ) nachdrücklich auf diesen Missstand aufmerksam gemacht hat.

Die Versicherungswirtschaft hat bereits in der Vergangenheit versucht, sich aus der Affäre zu ziehen, wenn es ans Bezahlen ging. Dabei hat sie der Bundesgerichtshof schon einmal erwischt (Az.: IV ZR 278/01) und zuletzt auf Initiative des BdV Ende 2007 gestoppt (Az.: IV ZR 130/06). Allerdings reicht das für die Zukunft nicht aus. Lilo Blunck: „Der Paragraph 192 muss im Absatz 2 geändert werden. Es ist keinem Patienten zuzumuten, sich kurz vor einer Operation mit seinem Arzt auseinanderzusetzen, ob der chirurgische Eingriff möglicherweise anderswo günstiger zu haben wäre.“

Der heutige Absatz 2 des Paragraphen 192 legt es nahezu ausschließlich in die Hand der Versicherer, ob eine Leistung gezahlt wird oder nicht. Das führt den BdV zur Bewertung, dass es sich hierbei um eine Art „Willkürparagraphen“ handelt. Auf diese Weise wird für den Privatpatienten nahezu jede kostspielige Operation zur Zitterpartie. Denn erst im Nachhinein erfährt er, ob seine Gesellschaft sich stur stellt oder zahlt. Im Zweifel kann ihn das bis in den finanziellen Ruin treiben.

Lilo Blunck: „Hier hat der Gesetzgeber eine sozialpolitische Verpflichtung. Er sollte den Versicherten gegen jede Form von Willkür schützen. Wir gehen zuversichtlich davon aus, dass das BMJ sich alsbald des Themas annehmen wird.“

V.i.S.d.P.: Lilo Blunck.

Henstedt-Ulzburg, 01.02.2008