Immer mehr gesetzliche Krankenkassen vermitteln PKV-Zusatzversicherungen. Das Oberlandesgericht in Brandenburg hat nun entschieden, dass sie damit fortfahren dürfen.
Denn das Oberlandesgericht in Brandenburg entschied, dass diese Vermittlungspraxis mit dem Gesetz zu vereinbaren ist. Einzige Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die beiden Kassen, also die beteiligte gesetzliche und die private Krankenversicherung, miteinander kooperieren. Sei dies der Fall, dann stünde der Vermittlung der Zusatzversicherung durch die gesetzliche Kasse nichts im Wege.
Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann gegen dieses noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Zuvor hatte schon das Landgericht Potsdam so entschieden.
AfW wollte AOK die Vermittlung untersagen
In dem konkret verhandelten Fall ging es um die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) und der AOK. Denn der Allgemeinen Orts Krankenkasse sollte die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen untersagt werden. Beispielsweise hatte die AOK Zahnzusatzversicherungen und Krankenhaustagegeldversicherungen in Zusammenarbeit mit einer PKV an Versicherte vermittelt. Nach Auffassung des AfW verfügt die AOK allerdings nicht über eine IHK-Genehmigung.
Zusatzversicherungen nicht Hauptgewerbe der AOK
Das Oberlandesgericht entschied zugunsten der AOK, da die Vermittlung der privaten Krankenzusatzversicherungen nicht das eigentliche Kerngeschäft der Versicherung ist. Diese Vermittlung der Zusatzpolicen erfolge ausschließlich in Zusammenarbeit mit einer PKV. Da die AOK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, sind die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts demnach nicht 1:1 übertragbar.
Laut dem fünften Sozialgesetzbuch ist es gesetzlichen Krankenversicherungen möglich, in ihren Satzungen Bestimmungen zu verankern, die das Vermitteln von privaten Krankenzusatzversicherungen konkret regeln. Damit stellten die Richter in Brandenburg die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches über die Gewerbeordnung.
Vorher über Preise informieren
Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg ist für die Versicherten zu begrüßen. Denn mit dem Urteil steht der Versicherte letztendlich über der Bürokratie. Dennoch sollten sich Versicherte vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einer gesetzlichen Kasse über die gegenwärtigen Marktpreise informieren.