Die Kündigung der PKV ist hierzulande nicht einfach. Ein aktuelles Urteil zeigt nun sogar auf, dass sich selbst die deutschen Gerichte nicht einig darüber sind, wie verfahren werden muss.
Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht nicht einfach und es müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Das Landgericht Köln entschied nun aber unter dem Aktenzeichen 23 O 88/12, dass eine Kündigung einer privaten Krankenversicherung nur dann erfolgen kann, wenn der Nachweis einer neuen Versicherung vorliegt. Andernfalls sei die Kündigung nicht rechtens.
Der konkrete Fall:
In dem konkreten Fall war ein Mann bei der PKV versichert. Für den eigenen Sohn gab es eine Mitversicherung. Als der Nachwuchs das 18. Lebensjahr erreichte, folgte eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages von 181,- auf 398,- Euro monatlich. Daraufhin kündigte der Vater die Police für den Sohn, der sich selbst bei der GKV versichern sollte. Allerdings akzeptierte die Versicherung die Kündigung aufgrund eines Nachweises der fehlenden Anschlussversicherung nicht. Die Richter in Köln gaben der Argumentation der Versicherung nun statt, dass eine Kündigung ohne den Nachweis einer neuen Versicherung nicht gültig sei.
Landgericht Hagen urteilte zuvor komplett anders
Damit entschieden die Richter in der Rhein-Metropole nun komplett entgegen einem vorherigen Urteil aus Hagen. In einem ähnlichen Fall hatte das dortige Landgericht nämlich anders entschieden. Hier war ein Mann bei seiner Ex-Frau mitversichert, auch hier folgte die Ankündigung einer Beitragserhöhung. Daraufhin wurde die Police für den geschiedenen Mann gekündigt. Dieser bestätigte die Kenntnis hiervon, reichte aber keine Bestätigung einer neuen Versicherung ein. Das Landgericht Hagen erklärte die Kündigung für rechtens.
Landgericht Stuttgart erkennt Kündigung ebenfalls an
Zudem gibt es auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, in dem eine Kündigung ohne den Nachweis einer neuen Versicherung für gültig erklärt wurde (22 O 29/12). Hierbei kündigte eine Frau die private Krankenversicherung für ihre Tochter nach Ende des Studiums und einem geleisteten Praktikum, da die junge Frau nun selbst arbeitete. In diesem Fall wurde ebenfalls keine Bestätigung einer neuen Versicherung eingereicht, die Kündigung aber durch die Richter für gültig erklärt.
Gerichte uneinig über Kündigungsverfahren
Spätestens nach der neuesten Entscheidung des Landgerichts Köln sollte sich der Gesetzgeber Gedanken um eine einheitliche Regelung bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung machen. Denn wenn sich bereits die unterschiedlichen Gerichte hierzulande nicht einig sind, ob ein Nachweis einer neuen Versicherung erbracht werden muss oder nicht, fällt es für Versicherte und Sachbearbeiter der Kassen nicht einfach. Dies hätte sicherlich schon bei der Einführung der gesetzlichen Versicherungspflicht vom Gesetzgeber bedacht werden müssen.