Nach dem Sturm ist vor dem Sturm – Deckt Ihre Hausratversicherung Sturmschäden?

(djd/pt). Nicht nur im Herbst stellt sich die Frage, wie man sich vor Schäden durch die immer heftiger werdenden Stürme schützen kann. Im Frühjahr tobten „Emma“ und „Kirsten“ durch Deutschland, im vergangenen Jahr zog „Kyrill“ eine Schneise der Verwüstung. Wer eine eigene Wohnung oder ein Haus hat, benötigt in jedem Fall eine Hausratversicherung. Sie ersetzt bei Feuer, Wasser oder Blitzeinschlag in der Regel alle Gegenstände in der Wohnung. Vor dem Abschluss gilt es, den Wert des Mobiliars zu bestimmen, denn so lässt sich eine Unter- oder Überversicherung vermeiden. Eigenheimbesitzer sollten für Schäden am Gebäude zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

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Sturmschäden können ab Windstärke acht geltend gemacht werden. Die Hausratversicherung kommt auch für Schäden auf, die entstehen, wenn ein Blitz unmittelbar das bewohnte Gebäude trifft. Für Überspannungsschäden, die als Folgeschaden durch Blitzeinschlag in mehr oder weniger großer Entfernung zum Haus entstehen, ist eine Ergänzungspolice nötig. Wer in der Tarifzone 1 (zum Beispiel Nürnberg/Fürth) eine 150 Quadratmeter große Wohnung hat, zahlt beim Direktversicherer Neckermann Versicherungen nur einen jährlichen Beitrag von 47,61 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Die Versicherungssumme beträgt in diesem Fall 97.500 Euro, Überspannungsschäden sind bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme mit abgedeckt.