Die Pharmaindustrie und der Spitzenverband der GKV haben eine Einigung bei den Arzneimittelrabatten erzielt. Hierbei handelt es sich um 13 neu zugelassene Arzneimittel.
Die Verhandlungsbasis für die Preise der Arzneimittel war eine frühe Nutzenbewertung. Diese wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeführt. Demzufolge erfolgt eine Gegenüberstellung einer zweckmäßigen Vergleichstherapie eines Medikamentes, das neu auf dem Markt eingeführt wird. Bislang gab es laut GKV-Spitzenverband 25 derartige Nutzenbewertungen, wobei in 17 Fällen ein Zusatznutzen festgestellt werden konnte. In fünf Fällen gab es sogar einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Resultat besser als vom G-BA erwartet
Dies ist sogar ein besser als erwartetes Ergebnis. Denn ursprünglich wurde vom G-BA lediglich damit gerechnet, dass bei jedem fünften Arzneimittel, das neu auf den Markt kommt, ein nachweisbarer zusätzlicher Nutzen erzielt wird. Dies ist aus der Sicht des Kassenverbandes der Beweis dafür, dass es möglich ist einen fairen Ausgleich der Interessen von Krankenkassen und Pharmaindustrie zu erreichen. Allerdings kritisierten die Arzneimittelhersteller das Bewertungsverfahren. Dieses sei nämlich zu sehr auf Einsparungen angelegt, hieß es vom Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa).
GKV-Spitzenverband weist Vorwürfe zurück
Ein weiterer Vorwurf: die Politik sollte viel stärker Investitionen in Innovationen vornehmen. Zudem wurde von der Pharmaindustrie bemängelt, dass ein Teil der Preisverhandlungen schon vorweggenommen werde. Dies erfolge durch das Heranziehen von günstigen Generika für die Vergleichstherapie.
Diese Vorwürfe wies der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen nun aber zurück. Die Wirtschaftlichkeit habe bei der Vergleichstherapie nur eine geringe Rolle gespielt, hieß es von dort. Beide Seiten erzielten aber Einigkeit, dass das Bewertungsverfahren durchaus noch Verbesserungen erfahren kann.