Kündigung der PKV: Gerichte uneinig über Kündigungsverfahren
Die Kündigung der PKV ist hierzulande nicht einfach. Ein aktuelles Urteil zeigt nun sogar auf, dass sich selbst die deutschen Gerichte nicht einig darüber sind, wie verfahren werden muss.
Die Kündigung der PKV ist hierzulande nicht einfach. Ein aktuelles Urteil zeigt nun sogar auf, dass sich selbst die deutschen Gerichte nicht einig darüber sind, wie verfahren werden muss.
Nachdem die AOK eine neue Studie vorgelegt hat, die besagt, dass die PKV vor allem für Rentner zu teuer ist, ist nun ein Streit mit der Debeka entbrannt. Diese weist die AOK-Vorwürfe zurück.
Die Analysten von Morgen & Morgen haben das PKV-Rating 2012 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein jährliches Ranking der privaten Krankenversicherungen (PKV).
Männer, die in die PKV wechseln wollen, sollten dies noch vor dem 21. Dezember tun. Denn aufgrund der neuen Unisex-Tarife müssen Männer ab dann mit höheren Tarifen rechnen.
Wer eine Geschlechtsumwandlung vornimmt, muss keinen eigenmächtigen Tarifwechsel der PKV befürchten. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes.
Leider ist es so, dass Eltern adoptierter Kinder in der PKV nicht um heftige Risikozuschläge herumkommen. Die Debeka möchte dies nun aber ändern.
Bis zum 21. Dezember 2012 müssen die PKVs spätestens die Unisex-Tarife eingeführt haben. Aber was ändert sich eigentlich durch diese Tarife? Wir klären Sie auf.
Privatversicherte sollen künftig mehr Rechte erhalten. Die Bundesregierung hat nun nämlich einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem einige Vorschriften geändert werden sollen.
Während die Zahl der Neugeborenen grundsätzlich abnimmt, ist im Gegensatz hierzu die Neugeborenenrate bei den Privatversicherten enorm gestiegen.
Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger sollen ihre Beitragsschulden erlassen bekommen. Darüber informierte nun das Bundesgesundheitsministerium.
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