Nach Geschlechtsumwandlung: Krankenkasse darf keinen Tarifwechsel vornehmen
Wer eine Geschlechtsumwandlung vornimmt, muss keinen eigenmächtigen Tarifwechsel der PKV befürchten. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes.
Wer eine Geschlechtsumwandlung vornimmt, muss keinen eigenmächtigen Tarifwechsel der PKV befürchten. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes.
Laut einer Umfragestudie geben GKV-Versicherte jährlich zusätzlich ca. 380 Euro für Gesundheitsleistungen aus, weil die Krankenkassen diese nicht übernehmen.
Leider ist es so, dass Eltern adoptierter Kinder in der PKV nicht um heftige Risikozuschläge herumkommen. Die Debeka möchte dies nun aber ändern.
Die gute Konjunktur und der Boom der Beschäftigung in Deutschland, sorgen dafür, dass sich die Reserven der GKV auf einem Rekordstand befinden. Insgesamt liegen diese bei 21,8 Milliarden Euro.
Laut einem aktuellen Medienbericht sind die Beitragsschulden der Krankenversicherungen enorm gestiegen. Dies bestätigte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bis zum 21. Dezember 2012 müssen die PKVs spätestens die Unisex-Tarife eingeführt haben. Aber was ändert sich eigentlich durch diese Tarife? Wir klären Sie auf.
Privatversicherte sollen künftig mehr Rechte erhalten. Die Bundesregierung hat nun nämlich einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem einige Vorschriften geändert werden sollen.
Warum die PKV keine Versicherung für Reiche und Besserverdiener ist und auch der Mythos einer stetigen Beitragserhöhung nicht stimmt, lesen Sie hier.
Die Linke fordert Abschaffung der privaten Krankenversicherung und sieht deutsches Gesundheitssystem als Grund für die Zwei-Klassen-Medizin.
Aktuelles Urteil bestätigt: Hartz IV Empfänger müssen Zuschläge in der PKV selbst bezahlen. Den konkreten Fall hier lesen.
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